Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 92. Sitzung / Seite 17

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weihnachtliche Unruhe. Sie sind schon ganz nervös, jetzt kommen die Ferien, der Christbaum steht schon, und da muss man zwei Tage vorher noch ins Parlament. Bleiben Sie ganz ruhig!

Ich komme aber jetzt noch zu einem zweiten Punkt, denn schauen Sie, irgendwie habe ich den Eindruck, es gibt zwei Schüssel. Es gibt den Österreich-Schüssel, und es gibt den EU-Schüssel. Manchmal habe ich den Eindruck, es gibt mehrere, aber die zwei stehen heute zur Diskussion. Es gibt deswegen zwei Schüssel, weil der Herr Bun­deskanzler in seiner Erklärung vorhin schon wieder so getan hat, als wenn er ein ganz ein toller EU-Hecht gewesen wäre, der da drinnen aufgemischt hätte, sich durchgesetzt hätte, und ich weiß nicht was alles für Österreich und für die EU dabei herausgeholt hätte.

Herr Bundeskanzler, Sie haben die Gabe, eine Liste an Selbstverständlichkeiten aufzu­zählen. Zum Beispiel sagen Sie: Die Verhandlungen, das habe ich erkämpft. Ich, der mutige Bundeskanzler, habe in Brüssel erkämpft, dass die Verhandlungen mit der Türkei ergebnisoffen sind. Wumm! Ergebnisoffen. Was ist das Gegenteil davon? – Die Automatik. Ich frage mich: Welche der Verhandlungen, die es bis jetzt gegeben hat, hatten eine innere Automatik? Da wären doch die österreichischen Helden der Brüsseler Nacht vor dem Beitritt zur Europäischen Union alle Schauspieler gewesen, denn es war ja ohnehin alles automatisch, es war eh alles ausgemacht. Natürlich gibt es keine Automatik, natürlich ist das Wesen von Verhandlungen, dass sie immer offen sind.

Aber wissen Sie, was noch toller ist? Wenn Sie bezüglich des Rechtsstandes der Euro­päischen Union, nämlich bezüglich der Kopenhagener Kriterien sagen: Wir haben erkämpft, dass bei den Verhandlungen die Kopenhagener Kriterien gelten. – No na! Um Gottes Willen, was ist sonst die Grundlage als die Kopenhagener Kriterien, sprich ob die EU erweiterungsfähig ist, ob der Acquis communautaire übernommen wird, ob die wirtschaftlichen Voraussetzungen gegeben sind? Und vor allem das Allerwich­tigste –und das ist ja das, was wir kritisieren –: Bei dem Beschluss über die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit der Türkei haben wir den Eindruck gewonnen, dass es eigentlich um Beitrittserleichterungsverhandlungen geht und die Voraussetzungen dafür nicht wirklich berücksichtigt wurden.

Denn – es tut mir Leid – um Verhandlungen mit der Türkei aufzunehmen, spielt eines eine sehr große Rolle: Wie ist die Menschenrechtssituation? Wie ist die Frage der Gleich­berechtigung der Frauen? Wie ist der Minderheitenschutz in der Türkei? Das sind wichtige Voraussetzungen, doch im Kommissionsbericht haben wir da anderes gelesen: dass es natürlich noch Folterungen in einem sehr großen Ausmaß gibt, dass es in Wirklichkeit mit der Gleichberechtigung der Frauen in der Türkei nicht sehr weit her ist. Da gibt es die berühmte Anmerkung, dass der Jungfräulichkeitstest jetzt nur mehr mit staatsanwaltschaftlicher Genehmigung möglich ist. Das alles lesen wir im Kommissionsbericht. Auch was den Minderheitenschutz für die Kurden betrifft, gibt es hier kritische Anmerkungen. Ich kann das alles aus dem Kommissionsbericht zitieren.

Und eine der ganz wesentlichen Fragen – darum haben Sie das ja auch in Ihrer Rede vorhin angesprochen – ist natürlich die Frage Zypern. Wenn ich einer Gemeinschaft beitrete, muss ich auch alle Mitglieder dieser Gemeinschaft anerkennen und akzep­tieren und mich nicht hinstellen ... (Abg. Murauer: Das hat der Erdogan gesagt!) – Ja, der hat es gesagt, aber was ist herausgekommen? Dass natürlich die Türkei Zypern nicht anerkennt.

Ein interessantes Zitat haben wir ebenfalls aus diesem Bericht der EU herausgelesen. Als sich Kommissar Verheugen, der Erweiterungskommissar, anlässlich der Präsen-


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