Ist es die Tradition, dass in der Asylgesetzgebung über eindeutig verfassungswidrige Gesetzesvorlagen Beschlüsse gefasst werden, die dann vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben werden, weil sie der Europäischen Menschenrechtskonvention oder der Genfer Flüchtlingskonvention oder anderen österreichischen Verfassungsbestimmungen widersprechen? Wenn Sie diese Tradition fortsetzen wollen, Frau Bundesministerin Prokop, dann können Sie mit unserer Unterstützung natürlich nicht rechnen! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Wenn Sie aber im Bereich der drei großen Reformvorhaben, die anstehen, und zwar im Bereich der Asylgesetzgebung, im Bereich des Zivildienstes und im Bereich der Zusammenlegung von Polizei und Gendarmerie, erkennen lassen, dass es Ihnen einerseits um die Effizienz der Sicherheitskörper geht – Stichwort „Reform von Polizei und Gendarmerie“ – und andererseits um menschenrechtskonforme Reformen im Bereich des Asylrechts, dann können Sie mit unserer Unterstützung rechnen!
Jenseits aller Oppositionspolitik kann ich Ihnen, glaube ich, zusichern, dass Sie, wenn Sie in diesen Fragen glaubhafte Maßnahmen setzen – dazu haben Sie einige Wochen Zeit, nicht ewig –, mit unserer Unterstützung rechnen können.
Herr Landeshauptmann Pröll, Sie scheinen eine Äußerung von mir irgendwie in die falsche Kehle bekommen zu haben. Ich habe in einer ersten Stellungnahme gesagt, dass Frau Ministerin Prokop ein bundespolitisch unbeschriebenes Blatt ist. (Der auf der Galerie sitzende Landeshauptmann Dr. Pröll nickt zustimmend.) Landespolitisch ist Liese Prokop selbstverständlich ein sehr, sehr beschriebenes Blatt. Es wäre ja lächerlich, das in Anbetracht ihrer jahrzehntelangen Erfahrung als Landesrätin abzustreiten. (Abg. Dr. Jarolim: Das kann man sagen!) Aber in Bezug auf die Bundespolitik, in Bezug auf die Tätigkeit als Innenministerin, zuständig für Polizei, Gendarmerie, Asyl, Zivildienst und so weiter, wissen wir das noch nicht. Zumindest ist es mir noch nicht aufgefallen, dass sie sich zu diesen Fragen geäußert hätte. Warum hätte sie sich bisher denn auch zu diesen Fragen äußern sollen? Es fiel ja nicht in ihren Kompetenzbereich.
Aber jetzt wollen wir wissen, wie Sie, Frau Bundesministerin Prokop, zur Frage der Verkürzung des Zivildienstes auf sechs Monate stehen. Jetzt wollen wir wissen, wie Sie dazu stehen, dass Zivildiener nicht anders behandelt werden sollen als Präsenzdiener, beispielsweise hinsichtlich der Bezahlung. Jetzt wollen wir wissen, wie Sie zu einer Reform des Bundesasylamts und der zweiten Instanz des Unabhängigen Bundesasylsenates stehen, hinsichtlich der Ausstattung mit mehr und qualifiziertem Personal, damit die Bescheidqualität in der ersten Instanz verbessert und die zweite Instanz entsprechend entlastet wird. (Beifall bei den Grünen.)
In absehbarer Zeit – nicht unbedingt heute, aber in absehbarer Zeit – werden Sie sich, Frau Bundesministerin, hier deklarieren müssen, welche Tradition Sie fortzusetzen gedenken.
Herr Bundeskanzler, Sie haben unter anderem erwähnt, dass, sofern ich es richtig in Erinnerung habe, von den ÖVP-Regierungsmitgliedern im Augenblick die Hälfte Ministerinnen sind. – Das ist gut, keine Frage. Es wäre erstaunlich, wenn die Grünen das nicht ausdrücklich begrüßen würden. Aber ich muss eines dazusagen: Die Arbeit der Frau Bundesministerin wird nach deren Inhalt bewertet werden. Wir hätten zum Beispiel eine Ernestine Strasser 2004 nicht anders behandelt als Ernst Strasser mit diesen Maßnahmen, insbesondere in Bezug auf seine rechtsstaatlich problematischen Maßnahmen. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Mag. Molterer: Ist es notwendig, so etwas zu betonen?) Na ja, ich fand es schon notwendig, das zu betonen.
Im Übrigen sind die Fragen Gehrer – PISA, Grasser – Homepage und so weiter und so fort, all die Fragen, die mein Kollege Cap schon angeführt hat, unerledigt, und wir