Ein Wort ganz offen, Frau Ministerin: Ich weiß schon, von einer absoluten Mehrheit auf der Landesebene in eine Koalition zu wechseln, da mag man einige Tage und einige Interviews brauchen, um sich daran zu gewöhnen. Aber wir werden unseren Koalitionspartner auf der Bundesebene nicht in Gute und in Schlechte unterteilen, und wir gehen davon aus, dass Sie das auch in Zukunft mit Ihrem Koalitionspartner nicht machen werden. (Beifall bei den Freiheitlichen.)
Aber jedenfalls, Frau Ministerin Prokop, haben Sie unsere Unterstützung und Zusammenarbeit, wenn Sie konsequent gegen die steigende Kriminalität ankämpfen, wenn Sie die Verunsicherung, die in der Exekutive durch gewisse Pläne Platz gegriffen hat, die jetzt auch durch die Zusammenlegung von Polizei und Gendarmerie fixiert sind, beenden, wenn Sie auch gemeinsam mit uns dynamisch gegen Einsparungen bei der Sicherheit zu Felde ziehen und wenn Sie gemeinsam mit uns bereit sind, manchmal auch unkonventionelle Maßnahmen zu setzen, die notwendig sind, wenn es etwa darum geht, partiell die Visumpflicht bei jenen Ländern einzuführen, aus denen wir Kriminaltourismus in verstärktem Ausmaß – wie derzeit aus Rumänien – zu verzeichnen haben. Das sind die notwendigen Maßnahmen, die wir uns zur Eindämmung der steigenden Kriminalität erwarten, Frau Ministerin Prokop.
Frau Bundesministerin, Sie werden auch unsere Zusammenarbeit finden, wenn es darum geht, im Asylrecht ganz klar zu unterscheiden zwischen den wirklich Verfolgten und jenen, die das Asylrecht missbrauchen. Auf der einen Seite ist nach dem selbstverständlich von uns unterstützten Grundsatz vorzugehen, dass all jenen, die wirklich politisch, religiös oder rassisch verfolgt werden, die notwendige Unterstützung und auch Asyl zu geben sind, aber auf der anderen Seite muss alles gegen den Missbrauch dieses wichtigen Asylrechtes getan werden.
Da besteht Handlungsbedarf, Frau Bundesministerin. Wenn wir uns die Anerkennungsquote von 20 Prozent ansehen – das heißt: 20 Prozent der Asylverfahren werden positiv entschieden –, dann erkennen wir, dass 80 Prozent der Asylwerber andere Gründe als wirkliche Asylgründe vorbringen. Und wenn Sie – und das unterstützen wir – eine menschliche Politik in diesem Bereich machen wollen, dann frage ich: Ist es nicht geradezu menschlich notwendig, diesen 20 Prozent all die Unterstützung zu geben und eben auszuschließen, dass 80 Prozent der Asylwerber auf Kosten der 20 Prozent wirklich politisch Verfolgter hier in Österreich versuchen, Aufenthalt und finanzielle sowie materielle Unterstützung zu finden? Das stellen wir uns unter einer menschlichen Asylpolitik vor, genau diese Unterscheidung in wirklich politisch Verfolgte und Kampf dem Missbrauch in diesem Bereich! (Beifall bei den Freiheitlichen sowie des Abg. Mag. Molterer.)
Sie haben gesagt, Sie werden auch mit den NGOs zusammenarbeiten. Ja, keine Frage, die NGOs und die Flüchtlingsorganisationen sind diesbezüglich schon wichtig. Aber auch von diesen Organisationen ist zu verlangen, dass sie diese Unterscheidung in wirklich politisch Verfolgte und in jene, die das Asylrecht missbrauchen, treffen. Da darf es kein Augenzwinkern geben. Es darf auch nicht akzeptiert werden, dass 98 Prozent der bei einer Drogenrazzia in Wien aufgegriffenen Schwarzafrikaner in einem offenen Asylverfahren stehen, Frau Innenministerin! Da darf es kein Augenzwinkern geben! Es muss ganz konsequent zum Ausdruck gebracht werden, dass jemand, wenn er in einem Asylverfahren steht, das Strafrecht missachtet, straffällig wird, kriminell wird, aus diesem Asylverfahren zu entlassen und aus Österreich abzuschieben ist. Auch das ist konsequente, menschliche Asylpolitik, Frau Innenministerin. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
Es wird auch darum gehen, die Drittstaatenklausel zu 100 Prozent durchzusetzen. Es ist eine sinnvolle Regelung, dass ein Asylwerber sein Asylverfahren in jenem Land abzuwarten hat, in dem er zuerst aufhältig ist und wo ein ordnungsgemäßes Asylver-