sungsrechtlicher Sicht schwer
vorstellbar. In diesem Lichte erscheint die Idee einer Volksabstimmung in
Österreich über einen etwaigen EU-Beitritt der Türkei im nächsten Jahrzehnt als
populistischer Versuch des Bundeskanzlers, Beruhigungspillen gegen in der
Bevölkerung vorhandene Ängste zu verteilen, ohne die politische Verantwortung
für die Umsetzung des Beschlusses tragen zu können und zu müssen.
Die Türkei will jedoch nicht Österreich,
sondern der Europäischen Union beitreten. Deshalb wäre – wenn überhaupt
Volksabstimmungen über künftige Erweiterungen in Erwägung gezogen werden –
als direktdemokratisches Element und für Verfassungsänderungen nur eine
Europäische Volksabstimmung angemessen.
Im Europäischen Recht besteht bisher
keine Möglichkeit auf Durchführung eines europaweiten Referendums. Auch der
vorliegende Entwurf zu einem Europäischen Verfassungsvertrag sieht eine solche
nicht vor. Zentrale Fragen gemeinsamer europäischer Politik wie der Beschluss
über den jetzt vorliegenden Verfassungsvertrag oder künftige
Verfassungsänderungen sollten jedoch dem europäischen Souverän vorgelegt werden
können. Da eine Volksabstimmung bisher rechtlich nicht vorgesehen ist, setzt
dies eine politische Initiative für eine derartige Übereinkunft voraus.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen
daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird ersucht, auf
europäischer Ebene eine politische Initiative zur Einführung einer europaweiten
Volksabstimmung über europäische Fragen von zentralem gemeinsamen Interesse zu
setzen.
*****
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Scheibner. Auch Ihre Redezeit, Herr Klubobmann, beträgt 15 Minuten. – Bitte.
11.39
Abgeordneter Herbert Scheibner (Freiheitliche): Herr Präsident! Werte Mitglieder der Bundesregierung! Meine Damen und Herren! Auch wir Freiheitlichen finden es gut und richtig, dass die Entscheidung zur Neubesetzung des Innenministeriums rascher erfolgt ist, als es vielleicht zu befürchten gewesen ist. Wir haben ja auch bei der letzten Debatte im Nationalrat die Sorge geäußert, dass durch dieses Interregnum, das möglicherweise auf uns zugekommen wäre, wichtige Reformen im Innenministerium verzögert werden. Diese Verzögerung wäre ganz einfach nicht positiv gewesen, denn wir sehen uns in diesem Bereich mit steigenden Kriminalitätszahlen konfrontiert. Wir sehen uns auch mit der offenen Frage einer notwendigen Regelung im Asylbereich konfrontiert. Bei diesen notwendigen Maßnahmen darf es keine Verzögerung geben. Deshalb sind wir sehr froh darüber, dass es jetzt rasch diese Besetzung, diese neue Nominierung gegeben hat. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Frau Ministerin Prokop, Sie sind auf der Landesebene politisch erfahren, keine Frage, aber Sie werden wenig Zeit haben, sich fachlich in das Ressort einzuarbeiten, denn es wird an Ihnen liegen, gemeinsam mit uns Freiheitlichen in der Bundesregierung genau diese notwendigen Reformen umzusetzen. Sie werden in uns einen fairen, aber auch einen konsequenten Partner haben, wenn es darum geht, diese Grundsätze in die Realität umzusetzen.