Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 92. Sitzung / Seite 29

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sungs­rechtlicher Sicht schwer vorstellbar. In diesem Lichte erscheint die Idee einer Volksabstimmung in Österreich über einen etwaigen EU-Beitritt der Türkei im nächsten Jahrzehnt als populistischer Versuch des Bundeskanzlers, Beruhigungspillen gegen in der Bevölkerung vorhandene Ängste zu verteilen, ohne die politische Verantwortung für die Umsetzung des Beschlusses tragen zu können und zu müssen.

Die Türkei will jedoch nicht Österreich, sondern der Europäischen Union beitreten. Deshalb wäre – wenn überhaupt Volksabstimmungen über künftige Erweiterungen in Erwägung gezogen werden – als direktdemokratisches Element und für Verfassungs­änderungen nur eine Europäische Volksabstimmung angemessen.

Im Europäischen Recht besteht bisher keine Möglichkeit auf Durchführung eines europaweiten Referendums. Auch der vorliegende Entwurf zu einem Europäischen Verfassungsvertrag sieht eine solche nicht vor. Zentrale Fragen gemeinsamer euro­päischer Politik wie der Beschluss über den jetzt vorliegenden Verfassungsvertrag oder künftige Verfassungsänderungen sollten jedoch dem europäischen Souverän vorgelegt werden können. Da eine Volksabstimmung bisher rechtlich nicht vorgesehen ist, setzt dies eine politische Initiative für eine derartige Übereinkunft voraus.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird ersucht, auf europäischer Ebene eine politische Initiative zur Einführung einer europaweiten Volksabstimmung über europäische Fragen von zen­tralem gemeinsamen Interesse zu setzen.

*****

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Scheibner. Auch Ihre Redezeit, Herr Klubobmann, beträgt 15 Minuten. – Bitte.

 


11.39

Abgeordneter Herbert Scheibner (Freiheitliche): Herr Präsident! Werte Mitglieder der Bundesregierung! Meine Damen und Herren! Auch wir Freiheitlichen finden es gut und richtig, dass die Entscheidung zur Neubesetzung des Innenministeriums rascher erfolgt ist, als es vielleicht zu befürchten gewesen ist. Wir haben ja auch bei der letzten Debatte im Nationalrat die Sorge geäußert, dass durch dieses Interregnum, das möglicherweise auf uns zugekommen wäre, wichtige Reformen im Innenministerium verzögert werden. Diese Verzögerung wäre ganz einfach nicht positiv gewesen, denn wir sehen uns in diesem Bereich mit steigenden Kriminalitätszahlen konfrontiert. Wir sehen uns auch mit der offenen Frage einer notwendigen Regelung im Asylbereich konfrontiert. Bei diesen notwendigen Maßnahmen darf es keine Verzögerung geben. Deshalb sind wir sehr froh darüber, dass es jetzt rasch diese Besetzung, diese neue Nominierung gegeben hat. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Frau Ministerin Prokop, Sie sind auf der Landesebene politisch erfahren, keine Frage, aber Sie werden wenig Zeit haben, sich fachlich in das Ressort einzuarbeiten, denn es wird an Ihnen liegen, gemeinsam mit uns Freiheitlichen in der Bundesregierung genau diese notwendigen Reformen umzusetzen. Sie werden in uns einen fairen, aber auch einen konsequenten Partner haben, wenn es darum geht, diese Grundsätze in die Realität umzusetzen.

 


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