Aber nun zum Europäischen Rat, zu den Beschlüssen von Brüssel.
Zuerst möchte ich sagen, dass wir von grüner Seite auch die Entscheidung, mit Kroatien ab 17. März 2005 Verhandlungen zu beginnen, begrüßen. Klubobmann Molterer hat ja gesagt, das sei eine Schlüsselfrage. Für die Grünen ist die Integration des gesamten südosteuropäischen Raumes in die Europäische Union eine Schlüsselfrage. Kroatien ist hier ein wichtiger Schritt dazu.
Was ich vom Bundeskanzler in seinen öffentlichen Aussagen und wahrscheinlich auch beim Rat selbst – da war ich ja nicht dabei – vermisst habe, ist, dass er genau diese Notwendigkeit der Heranführungsstrategie und einer prioritären Behandlung der Westbalkanstaaten eingefordert und gesagt hat, dass das auch für Österreich, für die österreichische Bundesregierung wichtig sei. – Für uns Grüne ist das ganz wichtig.
Nun zur Türkei. – Wir begrüßen es, dass diese Entscheidung beim Rat gefallen ist, eine Entscheidung, die heißt: Aufnahme von Verhandlungen mit dem Ziel eines Vollbeitritts und nicht von irgendwelchen Verhandlungen mit irgendeinem Ziel. Wir haben das auch schon des Öfteren klar gesagt. Es ist aber so wie bei allen Verhandlungen, also auch mit der Türkei: Wie diese Verhandlungen ausgehen werden, das ist jetzt noch nicht klar. Das heißt: Insofern gilt auch für uns, dass der Ausgang offen ist. Die Kopenhagener Kriterien müssen erfüllt werden – alle, nicht nur einige! –, auch das ist klar.
Ich habe heute dem Bundeskanzler sehr genau zugehört, als er über die Schutzklauseln und die Ausnahmeregelungen gesprochen hat. Sie, Herr Bundeskanzler, haben nämlich vor dem Rat immer betont, dass Sie darauf pochen werden, dass es permanente Schutzklauseln, auch für die Personenfreizügigkeit, geben wird, also dass jetzt schon festgeschrieben werden soll, dass es diese geben soll, dass sozusagen bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag nach einem Beitritt die Personenfreizügigkeit eingeschränkt wird.
Wir haben damals schon gesagt, Herr Bundeskanzler, unserer Ansicht nach widerspricht das den Grundfreiheiten im EU-Recht. Man kann nicht jetzt festlegen, dass es permanente Schutzklauseln gerade für die Personenfreizügigkeit geben wird. Das halten wir für einen Widerspruch zum EU-Recht.
Ich war dann – ich weiß, es waren ziemlich harte Verhandlungen – erfreut darüber, dass die Formulierung jetzt so aussieht, dass permanente Schutzklauseln möglich sind, dass man nicht sagt, die sollen permanent gelten, sondern dass sie immer wieder sozusagen aktiviert werden können. Und das ist ein großer Unterschied zu dem, was Sie ursprünglich wollten, Herr Bundeskanzler. (Zwischenbemerkung von Bundeskanzler Dr. Schüssel.) Das ist ein großer Unterschied, auch wenn Sie jetzt sagen, dem ist nicht so. Ich kann es Ihnen aus der APA zitieren: In der Endfassung des Textes wird klargestellt, dass permanente Schutzklauseln nur dauerhaft verfügbar sind, aber nicht permanent gelten sollen. – Und das ist ein Unterschied!
Aber nun zu dem Punkt, der heute vor allem im Vordergrund steht, zu der Frage der Volksabstimmung und auch zu dem Pakt, den Sie und Vizekanzler Gorbach von den Oppositionsparteien verlangen.
Herr Bundeskanzler! Herr Vizekanzler! Seien Sie doch ehrlich: Das ist ein reiner Befriedungspakt für ÖVP und FPÖ, damit für den Bereich, in dem bisher ein klarer Unterschied in den Positionen vorhanden war, klargestellt ist: Die beiden bleiben gemeinsam in der Regierung, niemand regt sich weiter auf, denn es gibt diesen Befriedungs-, diesen gemeinsamen Pakt.
Sie versprechen hier, dass es irgendwann einmal im Jahre Schnee – wann immer diese Verhandlungen abgeschlossen sein werden – eine österreichische Volksabstim-