Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 93. Sitzung / Seite 171

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

zurück, und ich möchte mich bei Frau Mag. Blümel, die dafür verantwortlich ist, herzlich bedanken! (Beifall bei der SPÖ, den Freiheitlichen und den Grünen.)

Ich kann es Ihnen an einem Beispiel zeigen, an dem es wirklich gut nachvollziehbar ist. Es gehört auch zu diesem Ausschuss, dass man den Bürgern, den Bürgerinitiativen einen Service bietet. Es kann jetzt Folgendes nachvollzogen werden: erstens der Name der Bürgerinitiative, in diesem Fall zum Beispiel die Bürgerinitiative zum Thema „Verbot von Tierversuchen an großen Menschenaffen“, außerdem die Einreicherin, der Einreicher. Weiters: Wann wurde diese Initiative dem Ausschuss zugewiesen? Wann wurde sie in Behandlung genommen? – Hier geschah dies drei Mal. Es ist auch nach­zulesen, welche Stellungnahmen und ob Stellungnahmen eingeholt wurden, und die Art der Erledigung ist ebenfalls vermerkt. In diesem Fall war es eine positive Erledi­gung, es hat zu diesem Thema im Nationalrat am 10. Dezember 2004 einen Entschlie­ßungsantrag gegeben. Das heißt, hier wurde eine Petition positiv abgeschlossen, und dies ist auch nachzulesen. Es entspricht meiner Ansicht nach auch den Wünschen der Bürgerinitiativen, EinbringerInnen und Petenten, dass man es entsprechend nachvoll­ziehen kann.

Das ist jetzt der zweite Schritt zu mehr Demokratisierung, sage ich. Als Erstes haben wir es damals geschafft – Präsident Fischer war damals noch im Amt, und Parlaments­direktor Posch –, dass es über die Homepage des Parlaments mit einem Klick möglich ist, zu den Bürgerinitiativen und Petitionen zu kommen, und dass die Vorgangsweise „Wie kann ich Petitionen oder Bürgerinitiativen einbringen?“ einsehbar ist. Jetzt ist die­ser Sammelbericht wirklich übersichtlich gestaltet worden, und das ist, glaube ich, auch ein Schritt in die richtige Richtung.

Einen dritten Schritt möchte ich ebenfalls erwähnen. Es ist jetzt nach Anfangsschwie­rigkeiten gelungen, wirklich regelmäßig den Volksanwalt/die Volksanwältin in unsere Sitzungen einzubeziehen. Das ist, glaube ich, etwas ganz Zentrales und Wesentliches für unseren Ausschuss und auch für die Initiativen und Anliegen der Bürgerinnen und Bürger. Es ist meiner Meinung nach unser aller Verdienst, und ich möchte mich dafür bei den Mitgliedern des Ausschusses und auch bei der Volksanwaltschaft bedanken. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen sowie des Abg. Freund.)

Die Kolleginnen und Kollegen werden noch darauf zurückkommen, was inhaltlich in diesem Sammelbericht verankert ist. Sehr wichtig ist mir in diesem Zusammenhang eine von mir, einem Kollegen und einer Kollegin eingebrachte Petition, eine Resolution „Helft den Helfern“. Es geht darum, dass für diejenigen, die für die Bürgerinnen und Bürger oft wirklich ihr Leben wagen, nämlich für die Berufsfeuerwehrmänner und Berufsfeuerwehrfrauen, die entsprechenden sozial- und pensionsrechtlichen Absiche­rungen geschaffen werden, dass sie dann, wenn sie nicht mehr – wie es so schön heißt – „brandschutztauglich“ sind, die Möglichkeit haben, weiterhin in ihrem Beruf zu bleiben, und nicht auf einen Hilfsjob verwiesen werden.

Eine für mich wichtige Petition, weil sie die Demokratisierung betrifft, ist weiters eine Petition, in der es darum geht, dass die Ratifizierung des EU-Vertrages einer Volks­abstimmung zugeführt werden sollte. Diese Petition wurde dem Verfassungsausschuss zugewiesen. Ich vertraue darauf, dass man mit entsprechender Sorgfalt darüber dis­kutieren wird, weil auch das ein Anliegen für mehr Demokratie wäre. Es ist ja hier immer wieder betont worden, dass man direkte Demokratie ernst nehmen möchte und intensivieren will. Dies wäre eine Möglichkeit dazu. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

17.28

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Pirklhuber. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Herr Abgeordneter, Sie sind am Wort.

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite