Wichtig zu erwähnen ist auch, dass die Belastungen künftiger Finanzjahre um über 8 Milliarden € angestiegen sind und Ende 2003 bei mittlerweile 71 Milliarden 519 Millionen € zu liegen gekommen sind.
Zu erwähnen ist weiters, dass, wie Abgeordneter Kogler in seinem Debattenbeitrag kurz angesprochen hat, die Rücklagen im Jahre 2003 von 4 Milliarden 299 Millionen € auf 3 Milliarden 83 Millionen €, das heißt um zirka 1,2 Milliarden € abgesunken sind. Dessen ungeachtet ist aber, wenn man das Zahlenwerk im Positiven wie im Negativen gegenüberstellt, zu bemerken, dass der Budgetvollzug im Jahr 2003 im Hinblick auf den Bundesvoranschlag tatsächlich ordnungsgemäß abgewickelt worden ist und die Ausgaben, bezogen auf den Bundesvoranschlag, im Jahr 2003 stabilisiert werden konnten.
Es ist aber in diesem Zusammenhang auch zu erwähnen, dass die Ausgabenquote, wie bereits erwähnt, abgesenkt wurde, und zwar um 0,5 Prozent auf 27 Prozent, während die Einnahmenquote von 26,4 auf 25,4 Prozent, und damit stärker, rückläufig gewesen ist. Dies wird auch dadurch verdeutlicht, dass die Einnahmen im Jahr 2003 gegenüber dem Jahr 2002 um insgesamt 1 Milliarde 453 Millionen € abgesunken sind. Zu erwarten ist, dass in den Folgejahren allein schon auf Grund der Steuerreform mit einer rückläufigen Einnahmenentwicklung zu rechnen sein wird.
Im Hinblick auf diese soeben gemachten Feststellungen bezüglich Einnahmen-Ausgaben-Entwicklung, Ausgabensteigerungen, insbesondere im Bereich der Transferleistungen und der Familienleistungen, im Bereich der Ressorts, im Bereich der Entwicklung des Defizits – insbesondere des Primärhaushaltes –, der negativen Rücklagenentwicklung sowie auch im Hinblick auf die Vorbelastung für künftige Finanzjahre ist es zur Erreichung einer nachhaltigen Budgetsanierung unbedingt erforderlich, weitere strukturelle Konsolidierungsmaßnahmen zu setzen.
Die Notwendigkeit für weitere Konsolidierungserfordernisse zeigte auch der Budgetbericht des Finanzministeriums für das Jahr 2005, aus dem hervorgeht, dass sich im Jahr 2004 die Einnahmenentwicklung massiv verschlechterte, nämlich brutto um 1,5 Milliarden beziehungsweise netto um zirka 1 Milliarde €. Das Gesamtdefizit des Bundes wird von 1,1 Prozent voraussichtlich auf 1,7 Prozent zu liegen kommen. Unter Einbeziehung der Überschüsse der Länder und Gemeinden wird sich im Jahr 2004 der prognostizierte Defizitwert von 0,7 Prozent um 0,6 Prozent steigern und voraussichtlich bei 1,3 Prozent des BIP liegen.
Im Jahr 2005 tritt die zweite Etappe der Steuerreform in Kraft. Darüber hinaus gibt es weitere budgetwirksame Maßnahmen, und ich erwähne da etwa das Pflegegeld, das um 2 Prozent erhöht wird. Ebenso erwähne ich die Erhöhung der Bezüge im öffentlichen Dienst um 2,3 Prozent sowie die zusätzlichen Ausgaben im Bereich F & E und für Bildung. Daraus ergeben sich zusätzliche Belastungen in Milliardenhöhe für die Budgets der nächsten Jahre, denen durch entsprechende strukturelle Konsolidierungsmaßnahmen entgegenzuwirken ist.
Es wird daher höchster Anstrengungen bedürfen, um die im Finanzausgleich für die Jahre 2005 bis 2008 festgehaltenen innerstaatlichen Stabilitätskriterien zu erreichen, welche einen ausgeglichenen Staatshaushalt über den Konjunkturzyklus mit einem Nulldefizit im Jahre 2008 vorsehen.
Meines Erachtens wird es aber auch für die Länder sehr schwer werden, die vorgesehenen Überschüsse von 0,6 Prozent bis 0,75 Prozent in den Jahren 2005 bis 2008 zu erreichen, da zirka 80 bis 90 Prozent der Ausgaben in den Landeshaushalten sozusagen Pflichtausgaben darstellen und geringe Gestaltungsmöglichkeiten auf der Einnahmenseite gegeben sind. Das ist deshalb so – das möchte ich auch erwähnen –, da die Länder in den Jahren 2001 bis 2003, neben der gesteigerten Haushaltsdisziplin