Das ist eine relativ komplizierte rechtliche Materie mit doch großen politischen Auswirkungen. Auf Betreiben der Opposition hat eine Enquete stattgefunden, bei der erstaunlicherweise die Experten der Regierung mit den ExpertInnen der Opposition in manchen Kritikpunkten einer Meinung waren, die zum Beispiel folgendermaßen lauten – ich möchte konkret zwei nennen –:
Der eine Punkt ist, dass bei diesen Investitionsschutzabkommen öffentliche Interessen geschützt werden können sollen. Es soll also möglich sein, zumindest Umweltstandards und soziale Standards in diesen Abkommen festzulegen. Eine konkrete Auswirkung könnte nämlich sein, dass, wenn wir im Inland zum Beispiel Umweltstandards durchsetzen wollen, das als indirekte Enteignung gewertet werden könnte, und die Frage ist, ob das wirklich in unserem Sinne ist. Da besteht ein gewisser Klärungsbedarf, wobei wir finden, dass da eine Konkretisierung stattfinden muss.
Ein zweiter Punkt ist die Transparenz und Parteienstellung Dritter bei Schiedsgerichtverfahren. Es kommt immer wieder zu Verfahren, bei denen es darum geht, wie diese Abkommen rechtlich gelagert sind, ob Investoren die Auflagen erfüllen oder nicht, und diese Verfahren finden meistens im geheimen Kämmerchen statt. Das heißt, es ist nicht einsehbar, wie diese Verfahren ablaufen, es besteht derzeit auch keine Möglichkeit für die Parteienstellung Dritter.
Es gibt etliche andere Punkte, die wir hier in die Diskussion eingebracht haben. Da jetzt, wie Kollege Hoscher schon angesprochen hat, die Entwicklung eines neuen Musterschutzabkommens zwischen den Ministerien verhandelt wird, werden wir dort unsere Vorschläge einbringen. Wir werden von den Ergebnissen dieser Gespräche auch unser weiteres Stimmverhalten abhängig machen. Im konkreten Fall betreffend Äthiopien werden wir jetzt zustimmen, weil wir davon ausgehen, dass Gesprächsbereitschaft besteht und in Zukunft einiges zur Konkretisierung und zur Verbesserung beigetragen werden kann. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
20.15
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Zuerst kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Scheidemünzengesetz 1988 geändert wird, samt Titel und Eingang in 663 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Es ist dies einstimmig angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem
vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein
diesbezügliches Zeichen. – Es ist dies ebenfalls einstimmig.
Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über
den Antrag des Finanzausschusses, dem
Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages: Abkommen mit der Republik Kasachstan
auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll in
627 der Beilagen die Genehmigung zu erteilen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu
ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Es ist dies einstimmig
angenommen.