Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 93. Sitzung / Seite 235

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anzukündigen, sondern dem auch Taten folgen zu lassen. In diesem Zusammenhang werden wir natürlich dieser Vorlage gerne zustimmen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

21.16

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Wortmeldung: Herr Abgeordneter Dr. Böhm­dorfer. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Herr Kollege, Sie sind am Wort.

 


21.16

Abgeordneter Dr. Dieter Böhmdorfer (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Justizministerin! Sehr geehrte Damen und Herren des Hohen Hau­ses! (Unruhe bei der SPÖ.) Ich störe Sie ungern, Frau Kollegin, aber ich hätte gerne auch Ihre Aufmerksamkeit. Vielleicht gelingt es mir, diese zu erwirken.

Es wurde das Wesentliche bereits gesagt, was die Materien hier anlangt, und es ist erfreulich, dass es Konsensmaterien sind. Es ist ein Rechtshilfeübereinkommen in Dis­kussion, mit dem die Rechtssicherheit in der EU gestärkt werden soll. Wir müssen uns aber gerade deshalb Gedanken über die Rechtssicherheit machen, darüber, ob es sie wirklich gibt oder ob es ein Gefälle an Rechtssicherheiten und an Rechtsstaatlichkeit in der EU gibt, das wir hier einmal aufzeigen sollten.

Es gibt dieses Gefälle. Es gibt keine korruptionsfreie Richterschaft bei den neuen Mit­gliedstaaten, es gibt keine korruptionsfreie Verwaltung, es gibt das Problem, dass die Richter unterbezahlt sind – und deshalb werden Rechtshilfeübereinkommen alleine nicht ausreichen, um dieses Manko zu beheben. Deshalb wird es auch nicht alleine genügen, dass man zum Beispiel eine europäische Staatsanwaltschaft gründet, weil diese ja nur die EU-Gelder verwalten, betreuen und verfolgen soll, nicht aber die ande­ren Gelder, die den privaten Leuten im zwischenstaatlichen wirtschaftlichen Verkehr strafrechtlich relevant weggenommen werden.

Ich glaube deshalb, dass man seitens der EU viel mehr für die Rechtssicherheit zwischen den Mitgliedsstaaten tun müsste. Ich darf Ihnen sagen, dass wir in Österreich aus EU-Ländern 618 Häftlinge haben, das heißt, wir haben 618 Häftlinge im Strafvoll­zug von den zirka 5 000 Häftlingen, die Ausländer sind – insgesamt –, die wir dem­nächst haben werden. Und diese 5 000 ausländischen Häftlinge – ausschließlich der 6 000 Inländer – kosten uns jährlich mehr als 200 Millionen €. Anhand dieser Zahlen sehen Sie, dass da sehr viel geschehen muss, dass wir die ausländischen Gefangenen in unseren Gefängnissen, in unseren Justizanstalten sozusagen in den Griff bekom­men müssen, dass die EU endlich einen Schritt in Richtung Strafvollzug der eigenen Staatsbürger in den eigenen Heimatstaaten setzen muss. Das bedeutet, dass auch die Strafverfolgung in den Heimatstaaten durchzuführen ist, denn wenn wir hier die Arbeit haben, dass wir sie verurteilen, und diese dann mit Urteilen aus anderen Ländern nach Hause kommen, werden die dort sicherlich nicht in unserem Sinne vollzogen werden.

In den 200 Millionen €, die wir aufwenden, um ausländische Bürger, nicht-österrei­chische Personen in unseren Gefängnissen zu betreuen, sind die Verfahrenskosten nicht inkludiert, sondern nur die Haftkosten pro Tag, und diese betragen 120 €.

Ich bitte Sie deshalb, Frau Justizministerin, auf EU-Ebene – ich weiß, dass Sie das grundsätzlich ohnedies tun – noch mehr dafür zu sorgen, dass zumindest im EU-Be­reich jeder Staat seine eigenen Straftäter beurteilt, allenfalls verurteilt und die Strafen in seinem Heimatstaat vollzieht, weil nicht einzusehen ist, dass Österreich weiterhin jenes Land bleiben soll, das die meisten ausländischen Häftlinge, prozentuell gerech­net, in seinen Gefängnissen hat. Das ist ein Zustand, den wir ohne Hilfe der EU nicht beseitigen können, aber dem wir trotzdem größte Aufmerksamkeit schenken müs­sen. – Danke schön. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

 


21.20

 


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