Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 93. Sitzung / Seite 234

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stellt – zu dem Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union samt Erklärungen (745 d.B.)

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen zu den Punkten 15 und 16 der Tagesord­nung, worüber die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Erster Redner ist Herr Abgeordneter Praßl. Seine Wunschredezeit beträgt 2 Minuten. Er hat das Wort.

 


21.12

Abgeordneter Michael Praßl (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, das das Europäische Rechts­hilfeübereinkommen ergänzen soll, enthält sowohl Bestimmungen verfahrensrecht­licher als auch materiellrechtlicher Art, welche die Rechtshilfe zwischen den Mitglied­staaten der EU erleichtern und durch Einführung neuer Formen der Rechtshilfeleistung auch verbessern soll.

Hervorzuheben sind hier folgende Regeln: Verpflichtung zur Bekanntgabe aller Bank­konten eines Tatverdächtigen zur Aufklärung bestimmter schwer wiegender Straftaten oder Rechtshilfeleistung durch Kontoöffnung, Bekanntgabe der über ein oder mehrere bestimmte Bankkonten abgewickelten Transaktionen im Fall eines Zusammenhanges zwischen dem betreffenden Konto und dem bestehenden Tatverdacht. Rechtshilfe­leistung durch Überwachung laufender und zukünftiger finanzieller Transaktionen.

Die Ratifikation des Protokolls wird auch keine belastenden Auswirkungen haben. Zwar kann nicht ausgeschlossen werden, dass es auf dessen Grundlage zu einem gewissen Ansteigen der Zahl der Rechtshilfeersuchen aus den übrigen Mitgliedstaaten kommen wird. Der dadurch entstehende Mehraufwand, geschätzte Damen und Herren, wird jedoch mit den vorhandenen Kapazitäten bewältigt werden. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

21.14

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Wortmeldung: Herr Abgeordneter Dr. Jarolim. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


21.14

Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Meine Damen und Herren! Nur ganz kurz: Es ist an sich eine Konsensmaterie. Das, was hier bemerkenswert erscheint, ist jedenfalls der Umstand, dass es nicht immer so war. Frau Kollegin Fekter – oder wer auch immer sich hier angesprochen fühlt –, Sie werden sich erinnern können, als seinerzeit die Diskussion über Lauschangriff und Rasterfahndung war, haben wir vorgeschlagen, dass man auch, weil diese Daten weniger sensibel sind, nicht nur bei Menschendaten mit großer Sorgfalt, sondern auch mit Finanzdaten, um Kriminalität wirklich zu bekämpfen, rastern können soll. Das haben Sie seinerzeit vehement abgelehnt; wir haben das nie verstanden. Es ist auch so, dass bereits im Jahre 2000 das Übereinkommen unterzeichnet worden ist und es offensichtlich 2004 der Erklärung des Europäischen Rates bedurft hat, dass Sie sich endlich bereit erklärt haben, das umzusetzen. Wir begrüßen das natürlich, weil es ein effizienter Schritt ist, organisierte Kriminalität zu bekämpfen. Es zeigt halt nur einmal mehr, wie sehr das, was Sie wirklich tun, und das, was Sie vorgeben zu tun, im Wider­spruch stehen.

Ich bin froh darüber, dass der Rat zu diesem doch drastischen Mittel gegriffen und Sie mehr oder weniger veranlasst hat, Vernunft walten zu lassen und nicht nur etwas


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