Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 93. Sitzung / Seite 233

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Heute wird dem Rechnung getragen, indem eine Ausweitung der Zuständigkeit von Europol im Hinblick auf die Verhütung und Bekämpfung von Geldwäsche beschlossen wird, und zwar unabhängig davon, aus welcher Art von Straftaten die gewaschenen Er­träge stammen. Europol bekommt damit wirksamere Instrumentarien zur Bekämpfung von organisierter Kriminalität und Terrorismus. Viele Ereignisse der vergangenen Jahre haben uns gezeigt, wie wichtig es ist, dass man in diesem Bereich verstärkt tätig wird und international zusammenarbeitet. Internationale Kriminalität, Terrorismus, Kraftfahr­zeugkriminalität, Schleuserkriminalität und illegaler Drogenhandel stehen heute leider auf der Tagesordnung; diese kennen ja keine Grenzen.

Von einem Staat sind diese Probleme im Alleingang nicht zu bewältigen. Umso wich­tiger ist es, dass sich die betroffenen Länder zusammenschließen – und auch, dass man sich immer wieder den neuen Gegebenheiten anpasst. Das vorliegende Über­einkommen bringt diese Anpassung an die aktuellen Probleme und trägt dazu bei, dass die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten des Europol-Übereinkommens verbessert wird.

Europol wird somit – neben der Bekämpfung von Drogenhandel und Schlepperei – die Bekämpfung der Geldwäsche als Kernkompetenz erhalten. Dem werde ich gerne meine Zustimmung geben. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheit­lichen.)

21.10

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist daher geschlossen.

Der Herr Berichterstatter wünscht kein Schlusswort.

Wir gelangen daher nunmehr zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für innere Angelegenheiten, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages in 690 der Beilagen die Genehmigung zu erteilen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Die Zustimmung wird einstimmig erteilt. Die Sache ist daher angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Antrag, im Sinne des Artikels 49 Abs. 2 des B-VG zu beschließen, dass die dänische, die englische, die finnische, die französische, die griechische, die irische, die italienische, die niederländische, die portugiesische, die schwedische und die spanische Sprachfassung dadurch kundzumachen sind, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten aufliegen.

Wer dem die Zustimmung erteilt, den bitte ich um ein Zeichen. – Auch dieses Zeichen wird einstimmig erteilt. Der Antrag ist daher angenommen.

15. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (696 d.B.): Überein­kommen – gemäß Artikel 34 des Vertrags über die Europäische Union vom Rat erstellt – über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union samt Erklärungen (744 d.B.)

16. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (697 d.B.): Proto­koll – vom Rat gemäß Artikel 34 des Vertrags über die Europäische Union er-


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