Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 93. Sitzung / Seite 237

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hätten wir auch andere Gestaltungsmöglichkeiten gehabt. Das ist mein prinzipieller Vorbehalt.

Anders verhält es sich beim Protokoll, denn beim Protokoll geht es um Regelungen, die weit weniger sensibel sind, und deshalb werden wir selbstverständlich, wenn es um diese Frage der Rechtshilfe geht, zustimmen, wiewohl ich auch hier betonen möchte, dass die Einführung von Mindestverfahrensgarantien uns auch in diesen Fällen wichtig ist, und ich hoffe, dass wir uns demnächst hier in diesem Haus damit beschäftigen wer­den. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

21.24

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Zum Wort gelangt nunmehr Frau Bundesministerin Mag. Miklautsch. – Bitte.

 


21.24

Bundesministerin für Justiz Mag. Karin Miklautsch: Ich möchte mich sehr kurz fassen. – Sehr geehrte Damen und Herren des Hohen Hauses! Dieses Rechtshilfe­übereinkommen samt Protokoll wird einen wesentlichen Beitrag im Kampf gegen die organisierte Kriminalität liefern. Es ist also aus österreichischer Sicht sehr gut, dass wir dieses Protokoll unterzeichnen, und Sie können sicher sein, dass wir uns für die Verfahrensgarantien in weiterer Folge auf europäischer Ebene einsetzen werden.

Zurückkommend auf die Ausführungen des Abgeordneten Böhmdorfer: Es wird so sein, dass ich beim Justizrat, beim informellen JI-Rat dieser Tage in Luxemburg einen Vorschlag Österreichs für den Bereich des Strafvollzuges im Heimatstaat einbringen werde. Die derzeitige Regelung ist jene, dass wir ein Europarats-Übereinkommen in diesem Zusammenhang haben, das jedoch relativ aufwendig in der praktischen Um­setzung ist. Wir wollen auf europäischer Ebene eine Verfahrenserleichterung herbei­führen – dies mit dem Ziel einer Resozialisierung von straffällig gewordenen Europäern in deren Heimatstaaten, die dort viel besser möglich ist, als es hier in Österreich jemals möglich sein könnte.

Ein weiterer mir wichtiger Punkt – das zum Vorwurf von Frau Abgeordneter Stoisits –, dass wir zu viele Häftlinge haben, dass wir zu viele einsperren würden: Ich darf in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass eine Entscheidung darüber, wer in Österreich eingesperrt wird, noch immer die unabhängigen Gerichte treffen und ich als Justizministerin keinerlei Einfluss darauf habe und auch keinerlei Einflussnahme haben möchte. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

21.26

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Doppler. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


21.26

Abgeordneter Anton Doppler (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Justizministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Meine Aus­führungen beziehen sich ebenfalls auf den Tagesordnungspunkt 15: Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union.

Die Grundlage für dieses Übereinkommen stammt bereits vom 20. April 1959. Das Übereinkommen über Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union enthält Bestimmungen verfahrensrechtlicher und materiell-recht­licher Art, welche die Rechtshilfe zwischen den Staaten erleichtern und verbessern soll. Das Übereinkommen hat gesetzesändernden und gesetzesergänzenden Charak­ter und bedarf daher der Zustimmung des Nationalrates.

 


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