Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 93. Sitzung / Seite 238

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Im Übereinkommen werden im Wesentlichen geregelt: das Verhältnis zu anderen Übereinkommen im Bereich der Rechtshilfe, Verfahren, in denen Rechtshilfe geleistet wird, und deren Formvorschriften, die Rückgabe von Gegenständen, die zeitweilige Überstellung von inhaftierten Personen zu Ermittlungszwecken ... (Abg. Dr. Cap: Ist das nicht der Ausschussbericht?) Nein, muss ich den referieren? Soviel ich weiß, darf ich hier meine Rede selbst gestalten. (Abg. Schieder: Ich glaube schon, dass er das ist!) Geregelt ist auch die Vernehmung von Zeugen und Sachverständigen bei Video- und Telefonkonferenzen. Ich glaube, ein sehr wesentliches Merkmal in diesem Über­einkommen ist auch der Schutz von personenbezogenen Daten, und dieser ist damit gewährleistet. In diesem Sinne ersuche ich das Hohe Haus um die Zustimmung, auch die beiden Herren von der SPÖ. (Beifall bei der ÖVP.)

21.27

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Stadlbauer. Ihre Wunschredezeit beträgt 2 Minuten. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


21.28

Abgeordnete Bettina Stadlbauer (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Hohes Haus! Wir werden jetzt ein Gesetz beschließen, das die Rechtshilfe zwischen den Mit­gliedsstaaten der EU erleichtern und durch Einführung neuer Formen die Rechtshilfe­leistung verbessern soll. – Das ist gut so. Ich möchte dennoch anmerken, dass es da möglicherweise eine Kluft zwischen Theorie und Praxis geben wird, denn wir können noch so gut gemeinte Gesetze und Übereinkommen beschließen, aber wenn dann die Praxis ein bisschen anders aussieht, dann sollte zumindest vorher darauf hingewiesen werden, und zwar geht es um die große Unterdotierung des Budgets im Justizbereich. Das lässt bereits jetzt erahnen, dass viele Verbesserungen einfach nicht möglich sind.

So zum Beispiel steht im Gesetz, dass in Zukunft die Vernehmung von Zeugen und Sachverständigen auch im Wege einer Video- oder einer Telefonkonferenz erfolgen kann. Das wäre zwar ein guter Vorschlag, aber: Die technischen Voraussetzungen sind nicht gegeben, und sie werden auch in absehbarer Zeit nicht geschaffen werden kön­nen, zumindest nicht überall. Ich hoffe in diesem Sinne auf die Budgetdebatte im März.

Lassen Sie mich aber im Zusammenhang mit dieser strafrechtlichen Materie, die uns vorliegt, noch auf ein aktuelles Thema hinweisen. Am Montag ist in Linz eine Studie von Reinhard Moos, Alois Birklbauer und Helmut Hinterlehner präsentiert worden, die sich mit der bedingten Entlassung beschäftigt. Die Autoren kommen zu dem Schluss, dass es in Österreich – wie wir auch immer wieder gesagt haben – ein noch größeres Potential von Personen geben würde, die bedingt entlassen werden könnten. Die bedingte Entlassung könnte weiter ausgebaut werden. Die Autoren kommen weiters zu dem Ergebnis, dass sich die Kosten für Gefängnisaufenthalte dadurch deutlich redu­zieren würden. Das wäre auch ein schöner Gegenvorschlag zu dem, was zuerst Abgeordneter Böhmdorfer gesagt hat.

Ein anderes interessantes Ergebnis ist auch, dass sich die Vollzugsanstalten weniger irren als Staatsanwaltschaften, wenn es darum geht, welche Personen bedingt entlas­sen werden sollten. Und eine Schlussfolgerung – ohnehin eine SPÖ-Forderung – ist, dass man die Justizanstalten neben den Sozialarbeitern im Entlassungsverfahren ver­stärkt einsetzt.

Eine neue Studie, die sicher spannende Diskussionen auslösen wird, und in diesem Sinne sehe ich den Diskussionen im Justizausschuss mit Spannung entgegen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

 


21.30

 


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