Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 93. Sitzung / Seite 247

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absolut nicht in Ordnung, da sind wir Ihrer Meinung. Für die Patientenbetreuung hat die Gemeinde Wien zu sorgen!

Ich möchte und kann jetzt auf den vorliegenden Antrag nicht weiter eingehen. Er wurde von der Frau Ministerin soeben erläutert und von Kollegin Brinek ebenfalls. Ich möchte nur allgemein noch etwas sagen: Wir haben es da jetzt mit einem Vier-Parteien-Antrag zu tun. Wenn man uns aber von außen beobachtet, würde man das eigentlich fast nicht bemerken. Und ich würde mir wirklich etwas mehr Gerechtigkeit wünschen ge­genüber unseren Vorschlägen und unserem Reformwillen, gegenüber unseren Umset­zungsfähigkeiten. Ich wünsche mir mehr Rationalität und mehr Realitätssinn!

Wenn ich da eine kleine Seitengasse nehmen darf: Auch bei Gegenvorschlägen ver­misse ich diesen Realitätssinn manchmal. Aktuelles Beispiel: die Umkrempelungsvor­schläge des Kollegen Zinggl für den Museumsbereich. Eine Menge Kosten, und um vorhandene Strukturen schert man sich wenig!

Meine Damen und Herren! Das ist nicht unsere Vorgangsweise. Uns sind Kosten, Realitäten und gegebene Strukturen nicht egal. Anpassungen, Korrekturen braucht es sehr wohl; die braucht es immer – aber es braucht keine Radikallösungen! Evolution, nicht Revolution, also eine maßvolle Form der Politik! So gehen wir vor! – Danke. (Bei­fall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

21.59

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Walther. 2 Mi­nuten Redezeit. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


21.59

Abgeordnete Heidrun Walther (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir werden der Änderung des Studienförderungsgesetzes zustimmen, können aber trotzdem nicht verhehlen, dass wir es für unzureichend hal­ten, denn die Budgetmittel für die Studienförderung sind schon das dritte Jahr eingefro­ren, und schon 2003 und 2004 konnte man mit den veranschlagten 147 Millionen € nicht das Auslangen finden. 2003 fehlten 16 Millionen €; für 2004 wird ein Fehlbetrag von 20 Millionen € angenommen.

Seltsam mutet uns die Methode an: in einen Hosensack hinein, aus dem anderen wieder heraus. Was ist das? Zirka 20 Prozent der Stipendienmittel sind nämlich keine Stipendien, sondern Ersatz für die Studiengebühren; es ist der so genannte Studienzu­schuss.

Kritisch sehen wir auch, dass wieder ein zu niedriger Betrag als Budgetposten ange­nommen wurde – nämlich wieder 147 Millionen € –, mit dem man schon, wie bereits ausgeführt, 2003 und 2004 nicht das Auslangen finden konnte. Dies wird verschärft durch steigende Zahlen bei den StudienanfängerInnen an den Unis und den Ausbau der Fachhochschulen, bei denen überdurchschnittlich viele Stipendienbezieher zu er­warten sind.

Deshalb bleiben wir dabei: Abschaffung der unsozialen Studiengebühr, Indexanpas­sung der Stipendienhöhen und Bemessungsgrundlagen, Anhebung der Altersgrenze für Stipendienbezug auf 40 Jahre und Verbesserung des Studienabschlussstipen­diums, Ersatz der Studiengebühren bei Verdienst bis zur Geringfügigkeitsgrenze und zuletzt Berücksichtigung wichtiger Gründe bei Nachweis des Studienerfolges auch nach den ersten beiden Semestern. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und bei Abge­ordneten der Grünen.)

 


22.01

 


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