Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 95. Sitzung / Seite 16

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der Kinder unter drei Jahren bis 2010 außerhalb der Familie betreut werden können, um eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu erreichen, ist Österreich Lichtjahre entfernt. Und von der OECD wird das schwarz-blaue Kindergeld-Modell aufgrund des mangelhaften Kündigungsschutzes als beschäftigungsfeindlich einge­stuft. Die Politik der Schüssel-Regierung führt dazu, dass Frauen vom Arbeitsmarkt verdrängt werden.

Chaotische Pensionspolitik

Die Pensionspolitik der Schüssel-Regierung ist durch klare Klientelpolitik gekenn­zeichnet.

Vor allem Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben die Zeche zu bezahlen. Durch die Änderungen im Pensionsrecht im Jahr 2000 mussten sie Verluste von bis zu 10,5 Prozent durch die überfallsartige Anhebung des Frühpensionsalters um 18 Mo­nate und höhere Abschläge hinnehmen.

Das nächste Kürzungsgesetz ließ nicht lange auf sich warten. Durch die Pen­sionsreform 2003 wurde die lebenslange Durchrechung eingeführt. Diese führt durch unzureichende Anrechung früherer Beitragsjahre zu massiven Verlusten. Außerdem musste der Entfall der ersten Pensionsanpassung nach dem Pensionsantritt hinge­nommen werden, was zu einem weiteren lebenslangen Verlust von rund 2 Prozent führt.

Schließlich kam das Pensionsharmonisierungsgesetz 2004. Dieses brachte eine Schein­harmonisierung der verschiedenen Systeme nur für unter 50-Jährige. Son­derregelungen für Politiker, Beamte, Selbstständige und Bauern wurden einzementiert bzw. für Jahrzehnte fortgeschrieben. Verluste der Pensionskürzungsreform 2003 wur­den durch neue Abschläge, die nicht vom Verlust-Deckel erfasst sind, auf 20 Prozent und mehr aufgedoppelt. Jungen Menschen drohen Verluste bis zu 35 Prozent. Und die sooft versprochene Schwerarbeiterregelung ist immer noch ausständig!

Dazu kommt, dass seit dem Antritt der Schüssel-Regierung bestehende Pensionen fünf mal unter der Inflationsrate (des Vorjahres) angepasst worden sind. Dies bedeutet, dass die Einkommen der älteren ÖsterreicherInnen Jahr für Jahr real gekürzt wurden.

Chaos in der Gesundheitspolitik

Schon seit Februar 2000 versucht die ÖVP/FPÖ-Regierung das österreichische Ge­sundheitswesen nachhaltig zu verändern. In besonderer Erinnerung ist das Chaos sowohl um die vom Verfassungsgerichtshof aufgehobene Ambulanzgebühr, als auch die verfassungswidrige Besteuerung der Unfallrenten.

Im März 2003 schrieben ÖVP und FPÖ in ihr Regierungsprogramm: „Große Fort­schritte bei der e – Card“.

Bis heute konnte im Bereich der e - Card nur ein nicht repräsentativer Probebetrieb umgesetzt werden. Die endlose Geschichte der Gesundheits-Chip-Karte ist ein ein­ziges Chaos. Jahrelanges Hin und Her mit bereits erfolgter Ausschreibung, Auftrags­vergabe und Entzug des Auftrages. Einzig die fragwürdige e - Cardgebühr wurde von ÖVP und FPÖ bereits im November 2001 beschlossen.

Am 10. Oktober 2003 wurde die Hauptverbandsreform vom Verfassungsgerichtshof praktisch komplett aufgehoben. Der Verwaltungsrat, die Geschäftsführung und der Ausschluss von Funktionären waren verfassungswidrig.

Die nunmehrige Veränderung des Hauptverbandes bedeutet, dass die Vertreter der 250.000 Dienstgeber einseitig per Verordnung über die Selbstbehalte von rund


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