Daher bringe ich folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend eine Regierungsvorlage zuzuleiten, mit welcher der Wehrdienst gesetzlich mit 6 Monaten festgelegt wird und eine Verlängerung beziehungsweise Verkürzung nur durch eine Änderung dieses Gesetzes erfolgen darf.
*****
Uns geht es um eine klare gesetzliche
Regelung. Uns geht es um die Sicherheit Österreichs und Europas. – Dafür
wollen wir arbeiten. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.) Daher ersuche ich Sie, diesem
Antrag zuzustimmen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen. – Abg. Großruck:
Auffordern – mit „v“ geschrieben!)
16.12
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der von Herrn Abgeordnetem Gaál eingebrachte Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Gaál, Kolleginnen und
Kollegen betreffend gesetzliche Verankerung der Wehrdienstverkürzung,
eingebracht im Zuge der Debatte zur
Dringlichen Anfrage betreffend die umfassende Gefährdung der Sicherheit in
Österreich durch eine chaotische Regierungspolitik
Die neuen sicherheitspolitischen
Rahmenbedingungen erfordern eine Neuausrichtung des Österreichischen
Bundesheeres. Die Grundlagen für diese Reform wurden in der
Bundesheer-Reformkommission erarbeitet. Es bedarf einer aufgabenorientierten
strukturellen Veränderung, unabhängig davon, wie das zukünftige Wehrsystem gestaltet
sein wird.
Ein Teilergebnis der
Bundesheer-Reformkommission war die Festlegung auf die Verkürzung des
Wehrdienstes. Die unterfertigten Abgeordneten begrüßen daher das späte
Einlenken der ÖVP, die Wehrdienstdauer zumindest auf 6 Monate zu
verkürzen, als Schritt in die richtige Richtung und verlangen daher die
gesetzliche Verankerung dieser Verkürzung.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen
daher nachfolgenden
Entschließungsantrag:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert,
dem Nationalrat umgehend eine Regierungsvorlage zuzuleiten, mit welcher der
Wehrdienst gesetzlich mit 6 Monaten festgelegt wird und eine Verlängerung
beziehungsweise Verkürzung nur durch eine Änderung dieses Gesetzes erfolgen
darf.“
*****
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dr. Stummvoll zu Wort. 5 Minuten Redezeit. – Bitte, Herr Abgeordneter.