Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 96. Sitzung / Seite 64

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zur Diskussion steht, etwas, was ich als wichtigen Punkt sehe, damit die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes nicht verunsichert werden, und sei dies nur aus taktischen Gründen. Hiemit möchte ich also Antworten zu diesem Thema, und zwar richtige Antworten, die wir gesucht und gefunden haben, geben.

Zum ersten Thema: Zehn Jahre Umweltverträglichkeitsprüfung in Österreich; eben seit 1. Juli 1994. Es waren Ministerinnen der Österreichischen Volkspartei, die dieses wich­tige Instrument hinsichtlich der Frage des Verfahrensablaufes sowie der Bürgerbeteili­gung entwickelt und ausgearbeitet haben.

Ziel der UVP ist es – das muss man sich in Erinnerung rufen, um dann auch den vorlie­genden Abänderungsantrag emotionslos und klar diskutieren zu können –, Umwelt­schäden nach dem Vorsorgeprinzip von vornherein zu vermeiden, Umweltauswirkun­gen ganzheitlich und umfassend zu betrachten; das wurde ja schon gesagt.

Weitere Ziele: bessere Vorbereitung der Projekte und der Genehmigungsverfahren; Umweltbelange mit dem gleichen Stellenwert wie andere Belange in die Abwägung der Entscheidung mit einfließen zu lassen und – letzter Punkt – die Genehmigungsver­fahren von Vorhaben, und zwar unter Beteiligung der Öffentlichkeit, transparenter und nachvollziehbarer zu gestalten.

Diese Umweltverträglichkeitsprüfung wurde als konzentriertes Genehmigungsverfahren auch für die schnellere und effizientere Abwicklung bei der UVP-Behörde, bei der Lan­desregierung entsprechend implementiert und hat in der Vergangenheit – und das wird auch in Zukunft so sein – hervorragend funktioniert. Es besteht daher überhaupt kein Grund, meine sehr geehrten Damen und Herren, von den Grundzügen, von der Ziel­richtung der UVP abzugehen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheit­lichen. – Abg. Dr. Glawischnig: Es besteht überhaupt kein Anlass dafür zu ändern, wollten Sie sagen!)

Was einigen von der Opposition jedoch offensichtlich entgangen sein dürfte – das dazu, bevor ich zum konkreten Abänderungsantrag komme –, ist die Tatsache, dass im Dezember 2004 hier im Hohen Haus darüber abgestimmt wurde, dass künftig neben den Nachbarn und Nachbarinnen, neben den Umweltanwälten, neben den Standort­gemeinden, neben den unmittelbar angrenzenden Gemeinden Bürgerinitiativen Partei­stellung haben und zukünftig auch, nämlich ab 1. Juni dieses Jahres, die NGOs Partei­stellung in den UVP-Verfahren bekommen. Ein ganz wichtiger Punkt also! – Ich jeden­falls kann mich noch daran erinnern, dass bei dieser Abstimmung im Dezember 2004 hier nicht alle Fraktionen des Hohen Hauses einer solchen Hereinnahme der NGOs zugestimmt haben. – Ich möchte mich aber jetzt nicht näher dazu äußern, meine sehr verehrten Damen und Herren, wie diese Entscheidungen damals zustande gekommen sind,

Zur Frage Umweltverträglichkeitsprüfung, und zwar auch im Kontext mit der Europäi­schen Union. Es gibt eine Richtlinie der Europäischen Union, die ganz klar den Anwen­dungsbereich der Umweltverträglichkeitsprüfung auch für Österreich regelt und vorgibt, mit Anhängen, in denen detailliert angeführt ist, für welche Verfahren welche UVP-Verfahren zu machen sind – oder eben nicht. Bei bestimmten Verfahren ist jedenfalls vorgesehen, Einzelprüfungen vorzunehmen. Ich wiederhole: Einzelprüfungen. – Das, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist wichtig; ich werde später noch einmal darauf zurückkommen. (Abg. Dr. Glawischnig: Das ist superintelligent!)

Warum also Einzelprüfungen bei bestimmten Projekten? – Sie von der Opposition tun doch heute so, als ob in der Frage internationale Großveranstaltungen beziehungs­weise bei bereits bestehenden Rennstrecken mit Einzelfeststellungsverfahren etwas Neues begonnen werden würde! Wenn man sich die Statistik anschaut, dann sieht man, dass es bis jetzt 119 UVP-Genehmigungsverfahren bei uns gab; abgeschlossene


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