Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 96. Sitzung / Seite 76

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redner hätte niemand Ihr Schlamassel bei der Umweltverträglichkeitsprüfung zeigen können: fast in der letzten Minute vor der Abstimmung wieder ein Abänderungsantrag, wieder eine Ausnahmegenehmigung! Ich meine, das ist doch ein deutliches Zeichen dafür, dass Sie scheibchenweise das kompakte System der Umweltverträglichkeits­prüfung aushöhlen und teilweise sogar noch zurückgehen auf einen Standard, den man schon längst überwunden geglaubt hat.

Sie sagen immer wieder: Meine Güte, das alles geschieht ja nur dem Sport zuliebe! – Ja, auch mir ist es hier in diesem Parlament notwendig erschienen, für den Sport sehr, sehr viel Wertvolles zu leisten, aber dass man deswegen Verfahren an den beteiligten BürgerInnen total vorbei entwickelt, das ist ein anderes Kapitel. (Beifall bei den Grünen.)

Es geht darum, Sportveranstaltungen wirklich offensiv anzustreben, Österreich auch zur Drehscheibe internationaler Wettbewerbe zu machen, damit wir sowohl für sport­liche als auch für wirtschaftliche Leistung einen Schauplatz bieten, aber bitte alles nur im Rahmen einer demokratisch entwickelten Kultur, was Umweltverträglichkeit anlangt. Es gibt ja kein besseres Beispiel als die Stadion-Situation in Kärnten. Die Europameis­terschaft soll und kann dort stattfinden, aber derjenige, der wirklich alles daransetzt, dieses Projekt in den Sand zu setzen – im wahrsten Sinne des Wortes –, ist der Herr Landeshauptmann, weil er in der Vergabe herumpfuscht und weil da die Verzögerun­gen liegen. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen.) Und jetzt soll die Umweltgesetz­gebung herangezogen werden, um diese Fehler auszumerzen und diese sozusagen Schindluderei bei Vergabeverfahren irgendwie auszugleichen – nur weil dort ein loka­les Unternehmen zum Zug kommen soll, statt die Ausschreibung auf legalem Weg zu Ende zu führen! Das machen Sie jemandem anderen klar, aber mir können Sie nicht erklären, dass das umweltpolitisch so maßgeblich ist, dass wir deswegen eine UVP-Änderung vornehmen sollen!

Zu dieser anderen Angelegenheit, nämlich Spielberg: typische Anlassgesetzgebung! Das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz soll geändert werden, weil eine steirische Landesbehörde nicht in der Lage war – beziehungsweise nicht in der Lage sein wollte oder sollte –, ein Projekt ordnungsgemäß abzuwickeln. Das ist schlicht und einfach der Grund dafür! Und wegen dieses Pfusches, wegen dieser gesetzwidrigen Vorgangs­weise einer Landesbehörde soll jetzt ein Bundesgesetz geändert werden. Das ist pure Anlassgesetzgebung! Reine Anlassgesetzgebung!

Ich kann mich noch daran erinnern, als im Justizausschuss über mögliche Maßnahmen im Zusammenhang mit dem WEB-Skandal in Salzburg diskutiert wurde. Da die Kläger, die dabei zu Schaden gekommenen Menschen, endlich einen Anspruch auf die Scha­denersatzregelung bekommen sollten, gab es eine Debatte über Schadenersatzklagen im Ausschuss, bei der Sie von der ÖVP gemeint haben, es sei keine Anlassgesetz­gebung möglich, Sie seien gegen jede Anlassgesetzgebung! Und da bitte ging es um das Vermögen von Hunderten, ja Tausenden von Menschen, die dort Geld eingesetzt haben. Jetzt aber pfuscht eine  einzige Landesregierungsbehörde – und ein Bundes­gesetz muss geändert werden!

Bitte nehmen Sie sich doch ein Beispiel, schauen Sie sich an, wo bei Großverfahren Umweltverträglichkeitsprüfungen ordentlich abgeführt werden! Schauen Sie nach Linz! Schauen Sie zur voestalpine! Schauen Sie zu einem Umweltlandesrat Rudi Anschober! (Beifall bei den Grünen.)

Dieser hat es nämlich geschafft, in einer vorbildlich kurzen Zeit ein gigantisches Indust­rieprojekt – das größte Industrieprojekt der Nachkriegsgeschichte Österreichs – bürge­rInnenkonform, unter Beteiligung von Bürgerinitiativen makellos und gesetzlich astrein durchzuführen. Das, sage ich, ist eine Leistung, und genau dazu haben wir das UVP-


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