Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 96. Sitzung / Seite 91

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chern der Parlamentsparteien, den Verkehrsklubs, Wirtschaftskammer, Arbeiterkam­mer und so weiter nach mehr als zehn Jahren das Vormerksystem aus.

Das muss ich dahin gehend richtig stellen, dass wir nicht mit ihm ein Vormerksystem ausgearbeitet haben, sondern sehr wohl eingeladen waren – einmal waren Sie dabei, Herr Staatssekretär, einmal war der Herr Minister dabei, also in unterschiedlicher Zusammensetzung –, und alle Vorschläge, die wir gemacht haben, sind natürlich nicht in dieses Gesetz eingeflossen. Daher haben wir nicht gemeinsam etwas ausgearbeitet, sondern hier wird nur unterstellt, dass wir das getan hätten. – Das also gleich zu Beginn als Richtigstellung. (Präsident Dipl.-Ing. Prinzhorn übernimmt den Vorsitz.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die im Ministerrat von den Regierungspar­teien beschlossene Variante eines Punkteführerscheins ist voller Widersprüche, daher können wir auch nicht dafür sein. Dadurch, dass neben den bestehenden acht Füh­rerscheinentzugsdelikten, die nicht Teil des Vormerksystems sind, weitere 13 Delikte als Vormerkdelikte dazukommen, entsteht für den Kraftfahrer, für den PKW-Fahrer oder Motorradfahrer ein völlig unübersichtliches und in vielen Punkten auch ungerech­tes System.

Wenn es nämlich um Entzugsdelikte geht – und dabei handelt es sich um drastische Alkoholisierungen, Zu-schnell-Fahren, rücksichtslose Gefährdung anderer Verkehrsteil­nehmer, Fahren gegen die Fahrtrichtung und so weiter –, werden keine Vormerkungen vorgenommen, ja noch schlimmer: Durch den Entzug werden ins Führerscheinregister eingetragene Vormerkungen wieder gelöscht! Das heißt, wenn einer schon eine Vor­merkung eingetragen hat, danach ein schweres Alkoholdelikt begeht und ihm der Führerschein entzogen wird, wird der Punkt für das vorhergehende Delikt gelöscht – und die Vormerkung ist wieder weg.

Systematisch ist das also überhaupt nicht, wenn man noch dazu weiß, dass allein im Jahr 2003 bei den 18- bis 25-jährigen AutofahrerInnen über 45 Prozent der Unfälle unter Alkoholeinfluss geschehen sind. Das heißt, wir hätten uns bei diesem Konzept viel mehr auf Alkohol und Schnellfahren konzentrieren müssen und nicht sagen dürfen, dass Alkohol und Schnellfahren dem alten Reglement unterliegen sollen, und darüber hinaus konstruieren wir eine Art Vormerksystem, sodass dann die restlichen Delikte oder die, die eben in diesen 13 Punkten drinnen sind, nunmehr entsprechend gemaß­regelt werden sollen.

Weitere ungeklärte Probleme betreffen auch die so genannten Maßnahmen, die bei der zweiten Änderung im Vormerksystem gesetzt werden sollen. Diese werden mas­sive zusätzliche Geldausgaben für die Führerscheinbesitzerinnen und -besitzer zur Folge haben, und gleichzeitig ist nicht geklärt, wie zielgerichtet Maßnahmen entwickelt werden. Dieser Teil zum Beispiel soll nunmehr einer Verordnung vorbehalten werden und wird daher der notwendigen politischen Diskussion entzogen.

Nur ein Beispiel: Wenn jemand einen Kindersitz nicht richtig montiert hat, dafür einen Punkt bekommen hat und einen weiteren Punkt bekommt, gibt es eine Maßnahme. Diese Maßnahme kann ein Erste-Hilfe-Kurs sein, statt dass man dann sagt: Bei dieser Maßnahme soll er auch gezielt lernen, wie man Kindersitze richtig montiert. Das sind Dinge, die wir gebraucht hätten und die hier überhaupt nicht vorkommen.

Dazu kommen zusätzlich hohe Verwaltungskosten bei gleichzeitig weniger Geld, wie wir heute beim Budget gehört haben, Kosten, die diese Bundesregierung für mehr Exekutivkräfte auf der Straße und verbesserte Kontrollen hätte zur Verfügung stellen können. Ich habe auch Unterlagen von Autofahrerklubs, die meinen: Würden die heuti­gen Gesetze entsprechend durch Verkehrspolizisten überwacht werden, dann bräuchte man das gesamte System nicht. Es nützt kein besseres System, wenn es weiterhin nicht überwacht wird.

 


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