Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 96. Sitzung / Seite 173

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rung der Tschechischen Republik über die Beschäftigung in Grenzzonen in 688 der Beilagen die Genehmigung zu erteilen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Weiters gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Außenpolitischen Aus­schusses, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages: Abkommen mit der Regierung der Tschechischen Republik über den Austausch von Arbeitnehmern – Arbeitnehmerinnen – zur Erweiterung der beruflichen und sprachlichen Kenntnisse in 689 der Beilagen die Genehmigung zu erteilen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Nunmehr kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Außenpolitischen Aus­schusses, dem Abschluss des vorliegenden Staatsvertrages: Abkommen mit der Republik Malta über die Vertretung der Republik Malta durch österreichische Vertre­tungsbehörden hinsichtlich der Erteilung von Visa zur Durchreise und zum kurzfristigen Aufenthalt, dessen Artikel 1 verfassungsändernd ist, in 628 der Beilagen die Genehmi­gung zu erteilen.

Mit Rücksicht auf die erwähnte verfassungsändernde Bestimmung stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforder­liche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.

Ich bitte nunmehr jene Damen und Herren, die sich dafür aussprechen, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages die Genehmigung zu erteilen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Ausdrücklich stelle ich damit auch die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehr­heit fest.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Antrag des Außenpolitischen Ausschusses, dem Abschluss des vorliegenden Staatsvertrages: Vereinbarung über die Satzung der Europäischen Schulen samt Anhang, dessen Artikel 1, 2, 3, 10 und 11 verfassungs­ändernd sind, in 705 der Beilagen die Genehmigung zu erteilen.

Mit Rücksicht auf die erwähnten verfassungsändernden Bestimmungen stelle ich wie­derum zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Ab­stimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehen Anzahl der Abgeordneten fest.

Ich bitte nunmehr jene Damen und Herren, die sich dafür aussprechen, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages die Genehmigung zu erteilen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Jetzt gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag im Sinne des Artikels 49 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz zu beschließen, dass die dänische, die englische, die französische, die griechische, die italienische, die niederländische, die portugiesische und die spanische Sprachfassung, hinsichtlich der französischen Sprachfassung mit Ausnahme des Anhanges, dadurch kundzumachen sind, dass sie zur öffentlichen Ein­sichtnahme im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten aufliegen.

Ich bitte auch hier jene Damen und Herren, die dem die Zustimmung erteilen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Außenpolitischen Aus­schusses, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages: Übereinkommen zur


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