Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 96. Sitzung / Seite 202

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Jetzt fragt man sich: War das ein guter Berater oder war das ein schlechter Berater, der das hineingeschrieben hat? Diese Frage darf man sich wirklich stellen. Aber eines steht fest: Der Finanzminister ist in einer Art und Weise beratungsresistent, dass es überhaupt nicht einzusehen ist, dass er eine Million nach der anderen für Beratungs­verträge zum Fenster hinausschmeißt, wenn er nicht einmal diesen klaren, simplen, aber möglicherweise einzig richtigen Satz dieser Budgetrede aussprechen kann!

Wozu braucht dieser Finanzminister so einen Berater, wozu brauchen wir so einen Finanzminister? – Schade ums Geld! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.) Und deshalb sollten Sie in sich gehen und diese Praktiken abstellen.

Ich komme zum Ernst der Sache – obwohl das schon ernst genug war – und darf den Rechnungshofbericht, was den Bereich Finanzministerium in Fragen Beraterverträge betrifft, verkürzt wiedergeben. Es werden alle Ministerien nicht besonders gelobt in die­sem Bericht, aber es ist ausgerechnet dem Finanzministerium vorbehalten geblieben – Wir sparen bei uns selbst!, hieß es –, überall der Summe nach die höchsten Bera­tungsleistungen zuzukaufen. Beratungsstundenhonorare sowohl für die Projektleiter als auch für die Mitarbeiter: immer möglichst überdurchschnittlich.

Herr Staatssekretär Finz, Sie haben wieder die noble Aufgabe übernommen, das alles hier zu verteidigen. Ich weiß nicht, ob Sie sich zu Wort melden, möglicherweise setzt sich die Tradition vom Juli des Vorjahres fort. Wir erinnern uns: Alle sind steuerpflich­tig – nur der Finanzminister nicht. Lassen S’ das lieber bleiben, Sie werden sich damit keine Freunde machen!

Also: Hochprozentig überteuert ist das Finanzministerium, laut vorliegendem Bericht. Das ist aber gar kein Wunder. Warum eigentlich? Schauen wir uns einmal die Verga­bepraxis für Beraterverträge an und nehmen wir wieder das Finanzministerium her.

Preisfrage: Mit wie viel Prozent wurde das Preiskriterium im Finanzministerium regel­mäßig gewichtet? Unter den Kriterien zur Auswahl: 50 Prozent, 70 Prozent, 30 Pro­zent? (Abg. Großruck: 200 Prozent!) Alles falsch, hören S’ auf mit den Schmähs, alles falsch! – 10 Prozent! Da darf man sich nicht wundern, warum dann der Teuerste geradezu eingeladen ist, möglichst hochpreisig anzubieten.

Ob die Qualitätskriterien, die da Eingang finden, auch tatsächlich zutreffen, schauen wir uns dann an. Haben wir zum Beispiel solche Qualitätskriterien, dass diejenigen, die den Beraterauftrag bekommen, sofort zum nächsten Universitätsprofessor laufen und einen Superauftrag vergeben? – Eine wunderbare Praxis! Warum wird das nicht trans­parenter und unter einem durchgeführt, und warum wird nicht zuerst einmal – und darum geht es jetzt – festgestellt: Was ist denn die Fachkompetenz im Haus? Ist immer noch zu wenig parteipolitisch umgefärbt, oder was? – Und das in einem Finanz­ministerium, das ständig vom Sparen redet und die Bürger mit ihren dumm-duseligen Propagandaschlachten behelligt! Zu dem Punkt kommen wir noch kurz.

Das ist das Problem: Sparen, sparen, sparen, und dann wird mit Abstand und am ungeniertesten das meiste Geld – es tut mir Leid, Herr Staatssekretär – beim Fenster Ihres Hauses hinausgepulvert. Ich halte das für unverantwortlich! (Beifall bei den Grü­nen und bei Abgeordneten der SPÖ. – Ruf bei der ÖVP: Das stimmt nicht!)

Was heißt, das ist nicht wahr? Dass ausgerechnet die Wirtschaftskammer zum Pflicht­verteidiger für derartige Obszönitäten wird, ist mir auch nicht begreiflich, aber machen Sie das mit sich selbst aus.

Ich rate Ihnen nur, hören Sie dem Präsidenten des Rechnungshofes zu, er wird im Anschluss – ich lade ihn ein, dazu Stellung zu nehmen, so wie im Ausschuss; eine hervorragende Ausschusssitzung im Übrigen; wenn Sie nur einmal wollen – die Ver­gleichszahlen der Ministerien zueinander darbringen. Man wird sehen: Weltmeister-


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