Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 96. Sitzung / Seite 201

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tation von Aufträgen, und der Rechnungshof empfahl auch, dass man ressortinterne Vorsitzführungen hätte installieren sollen.

Es gab also gewisse Mängel, welche klar aufgezeigt wurden, und der Rechnungshof stellte eingangs auch fest, dass man die haushaltsrechtlichen Vorschriften einhalten und Aufträge nicht mündlich erteilen sollte. Der Rechnungshof bemängelte dies also und hat nochmals darauf hingewiesen, interne Ressourcen einzusetzen.

Es hat in der Vergangenheit Beratungsleistungen gegeben – auch unter anderen Re­gierungskonstellationen –, und es wird auch in Zukunft bei gewissen Erfordernissen Beratungsleistungen geben, wenn es darum geht, Spezialwissen und Spezialkompe­tenz einzubringen. Es braucht dazu aber auch eine klare Definition und Beschreibung der Aufgaben. Es braucht vertragliche Grundlagen, und natürlich muss das dem Bun­desvergabegesetz entsprechen.

Der Rechnungshofbericht im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technolo­gie beinhaltet aber auch einige positive Aspekte. So wurde der Kostenrahmen, welcher mit 350 000 € vorgegeben wurde, klar eingehalten. Es wurden lediglich 206 330 € verbraucht – also 59 Prozent vom veranschlagten Budget.

Staatssekretär Mainoni hat auch gesagt, dass durch eine interne Umstrukturierung und durch eine zusätzliche interne Prüfungsstelle gesetzliche Vergaberichtlinien intern im Ministerium geregelt wurden.

Insgesamt kann man also sagen, dass Fehler und Mängel aufgezeigt wurden, dass im Ministerium intern reagiert wurde und dass man zukünftig mit der Vergabe von Beratungsverträgen natürlich sehr gezielt und sogar sehr vorsichtig umgehen sollte. Es wird wohl dort sinnvoll sein, wo es Spezialwissen und Fachkompetenz braucht. Es wird dort sinnvoll sein, wo es Arbeitspitzen gibt und größere Projekte anstehen, und ich glaube, es wird auch dort sinnvoll sein, wo Objektivität, Transparenz und eine gewisse Unabhängigkeit erforderlich sind. (Abg. Dr. Pilz: ... Auskunftsperson!)

Daran wird gearbeitet. Wir akzeptieren diesen Bericht, Kollege Pilz, und sehen keine Verschleierung oder Ähnliches, sondern der Rechnungshof legt die Dinge objektiv auf den Tisch, und die Ministerien sind gefordert, diese Dinge umzusetzen. – Danke. (Bei­fall bei der ÖVP.)

20.49


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Kogler. – Bitte.

 


20.49.35

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Herr Präsident des Rechnungshofes! Meine Herren Staatssekretäre! Man fragt sich immer, wieso die Objektivität da strapaziert wird, aber beim Klubtürl der ÖVP nicht reinfindet. (Beifall bei den Grünen.)

Das wäre auch hilfreich, sonst würden Sie ja dem von Abgeordnetem Dr. Kräuter vorgetragenen Entschließungsantrag nicht diese Zurückweisung erteilen.

Aber eigentlich wollte ich mit etwas anderem beginnen. Ich zitiere aus der Budgetrede vom 2. März 2005 von einem angeblichen Finanzminister:

„Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt. Es ist Diebstahl an der Allgemeinheit.“ (Abg. Öllinger: Hat er nicht gesagt!)

Den Aufmerksamen ist jetzt aufgefallen, dass das ein Zitat aus dem schriftlichen Redebeitrag ist, der Ihnen allen vorliegt, der ausgeteilt wurde, das aber in den münd­lichen Ausführungen ausgelassen wurde.

 


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