Aufträgen
über geistig schöpferische Leistungen ein wichtiger Stellenwert eingeräumt
werden.
Hinsichtlich
der Vergabe von Informations- und Werbemaßnahmen der Bundesregierung erstellte
der Rechnungshof Kriterien für die Konzeption dieser Öffentlichkeitsarbeit:
1. Grundsätzliche
Betonung des Informationscharakters,
2. Darstellung
der unmittelbar gegenwärtigen oder aktuell zukünftigen Tätigkeit der Bundesregierung
bzw. der jeweiligen Ressorts,
3. die
werbende Form hat eindeutig hinter den Sachinhalten zurückzutreten
4
Vermeidung des Eindrucks einer werbenden Einflussnahme zugunsten einer Partei,
5. Durchführung
von Umfragen ausschließlich zur Erforschung des Informationsgrades der
Bevölkerung über die Arbeit der Bundesregierung bzw. des einzelnen Ressortministers.
Auch
der Rechnungshof-Präsident regte in der Sitzung am 16. 2. 2005 die
Umsetzung dieser vom Rechnungshof erarbeiteten Voraussetzungen für die Vergabe
von entsprechenden Dienstleistungsaufträgen durch die Bundesregierung an.
Die
unterzeichneten Abgeordneten stellen daher nachstehenden
Entschließungsantrag:
Der
Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, Regelungen hinsichtlich der Voraussetzungen für die Vergabe von Dienstleistungsaufträgen für externe Beratung und Öffentlichkeitsarbeit im Sinne der Empfehlungen des Rechnungshofes umgehend zu erarbeiten.“
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Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Gahr. – Bitte.
Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Herren Staatssekretäre! Sehr geehrter Herr Präsident des Rechnungshofes! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Herr Abgeordnete Kräuter setzt analog zu seinen Beiträgen in den Ausschüssen wieder damit fort, die Werbekampagnen der Bundesregierung in ein schlechtes Licht zu rücken; er behandelt jedoch nicht die Inhalte der Rechnungshofberichte. Ich glaube, dass wir an dieser Stelle über die Rechnungshofberichte diskutieren und nicht andauernd das gleiche Thema behandeln sollten.
Es geht um die Beratungsleistungen im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie und dabei um die Einführung des LKW-Mautsystems in Österreich. Dabei wurden Beratungsleistungen in Anspruch genommen. Es gab Druck bei der Systemeinführung. Im Nachhinein könnte man sagen, diese Beratungsleistungen haben sich ausgezahlt, das Mautsystem funktioniert.
Nichtsdestotrotz machen wir es uns nicht so einfach. Es wurde damals mit Bundesministerin außer Dienst Forstinger eine Arbeitsgruppe unter dem Vorsitz eines Rechtsanwaltes und externer Berater und Vertreter der Bundesministerien installiert. Der Rechnungshof hat klar aufgezeigt, dass aus seiner Sicht zuständige Beamte der Sektion eingebunden hätten werden sollen. Es gab Fehler bei der Vergabe und Dokumen-