Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, Regelungen hinsichtlich der Voraussetzungen für die Vergabe von Dienstleistungsaufträgen für externe Beratung und Öffentlichkeitsarbeit im Sinne der Empfehlungen des Rechnungshofes umgehend zu erarbeiten.“
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Meine Damen und Herren! Noch einmal: Bei diesem Antrag geht es darum, einer Forderung zu entsprechen, die sich Spitzenrepräsentanten von FPÖ, ÖVP, von den Grünen und von der SPÖ vorstellen. Sie können dann bei der Abstimmung den Beweis antreten, ob Sie überhaupt Interesse an Sparsamkeit haben, ob Sie Ihre eigenen Aussagen überhaupt noch ernst nehmen, die Sie in der Öffentlichkeit und in Ausschüssen tätigen, und – ich glaube, das ist das Allerwichtigste! – ob Sie noch in irgendeiner Form Respekt und Achtung vor dem Rechnungshof haben.
Meine Damen und Herren! Ich bedanke mich beim Rechnungshof für die Arbeit, die er leistet, und ich versuche, ihn auch – ebenso wie die Grünen – mit Entschließungsanträgen zu unterstützen.
Ich fürchte, dass Sie von der ÖVP und der
FPÖ sich nur bedanken werden und sagen, Konsequenzen – „putz Licht“ (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Furcht ist ein schlechter Wegbegleiter!), das ist
dann erledigt, Hauptsache wir sagen danke für die Arbeit. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten
der Grünen.)
20.45
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Der von Herrn Abgeordnetem Dr. Kräuter verlesene Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Kräuter, Mag. Kogler, Kolleginnen und Kollegen ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Der
Antrag hat folgenden Wortlaut:
Entschließungsantrag
der
Abgeordneten Dr. Kräuter, Mag. Kogler, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Schaffung von ressortinternen Richtlinien hinsichtlich der
Voraussetzungen für die Vergabe von Dienstleistungsaufträgen für externe
Beratung und Öffentlichkeitsarbeit
eingebracht
im Zuge der Debatte über den Bericht des Rechnungshof-Ausschusses über den
Wahrnehmungsbericht (III-77 der Beilagen) des Rechnungshofes über Teilgebiete
der Gebarung des Bundes (818 der Beilagen)
Der
Rechnungshof kritisiert im Rahmen der Prüfung von Auftragsvergaben über Beratungsleistungen
in den Bundesministerien nachfolgende Problemstellungen:
Die in den Ressorts bzw. im Bundesbereich insgesamt vorhandenen Ressourcen wurden nicht genutzt und externe Experten auch dort zugezogen, wo nicht zu erwarten war, dass dies die Qualität und Erfolgswahrscheinlichkeit eines Projektes wesentlich erhöhen wird. Vor Auftragserteilung wurde die Notwendigkeit einer Fremdleistung teilweise nicht geprüft und diesbezügliche Kosten-Nutzen-Überlegungen sowie die Gründe für die Auswahl eines Beraters nicht nachvollziehbar dokumentiert. Der Rechnungshof empfahl, eine enge Zusammenarbeit von Fachabteilungen und externen Beratern anzustreben, um einen Know-How-Transfer sicherzustellen. Ebenso sollte die in den Ressorts zur Vergabefragen vorhandene Fachkompetenz konzentriert genutzt werden sowie den Qualitätskriterien bei der Bestbieterermittlung im Rahmen von