15. Im aktuellen Verkehrssicherheitsprogramm der Bundesregierung ist
zum Thema „Geschwindigkeit“ festgehalten, dass die österreichischen
Geschwindigkeitslimits im internationalen Vergleich vergleichsweise hoch sind,
dass nicht-angepasste Geschwindigkeit die mit Abstand wichtigste Unfallursache
darstellt und dass eine mittlere Geschwindigkeitssenkung um 1% eine
Unfallreduktion von 3% mit sich bringt. Wie können Sie Ihren auch in diesem
Sinne kontraproduktiven und gefährlichen Vorschlag für Tempo 160 rechtfertigen?
16. Die Bundesregierung ist von ihrem erklärten Ziel, die Zahl der
Unfalltoten im Verkehr zu halbieren, meilenweit entfernt. Warum wollen Sie
durch die Umsetzung Ihres Tempo-160-Vorschlags Österreich noch weiter von
diesem wichtigen Ziel wegführen?
17. Welche Konsequenzen ziehen Sie aus der Tatsache, dass aufgrund
seriöser wissenschaftlicher Schätzung über 15% der Lenker bei einem Tempolimit
von 160 schneller als 160 fahren würden und dass die von Ihnen als Gegenmittel
gepriesene Section Control keinerlei Handhabe dagegen bietet, dass Lenker z.B.
auf der Hälfte der jeweiligen Strecke Tempo 200 und auf der Reststrecke Tempo
120 fahren?
18. Haben Sie
weiterhin vor, trotz der einstimmigen Ablehnung von Tempo 160 in der Oberösterreichischen
Landesregierung am 28.2.2005 Tempo 160 auch in Oberösterreich versuchsweise
einzuführen?
19. Was sagen Sie zu der Tatsache, dass sich der steirische
FPÖ-Verkehrslandesrat LHStv Schöggl klar ablehnend zu Tempo 160 ausspricht?
20. Unterstützen sie generell Überlegungen, das Tempolimit z.B. auf
Autobahnen den in der Praxis gefahrenen Geschwindigkeiten anzupassen, und falls
ja, auf welcher sachlichen Grundlage?
21. Werden Sie angesichts der Tatsache, dass der Feinstaubausstoß
bei höheren Geschwindigkeiten beträchtlich überproportional zunimmt, z.B. bei
Tempo 160 gegenüber Tempo 130 um 41%, Ihre einseitig
transportwirtschaftsfreundliche und gesundheitsfeindliche Position zum
Immissionsschutz überdenken und sich bei den dringend erforderlichen Verschärfungen
und Vollzugsverbesserungen des Immissionsschutzgesetzes-Luft (IG-L) statt als
Bremser künftig als Motor engagieren, wenn nein, warum nicht?
22. Halten Sie weiterhin an Ihrem Plan fest, Tempo 160 versuchsweise
einzuführen?
In formeller Hinsicht wird die dringliche Behandlung dieser Anfrage
gem. § 93 Abs. 1 GOG verlangt.
*****
Präsidentin Mag.
Barbara Prammer: Ich erteile Frau Abgeordneter Dr. Glawischnig als erster
Fragestellerin zur Begründung der Dringlichen Anfrage das Wort. Ihre Rede darf
gemäß § 93 Absatz 5 der Geschäftsordnung 20 Minuten nicht
überschreiten. (Abg. Dr. Glawischnig
bleibt auf Ihrem Platz.)
Frau Abgeordnete, Sie sind die erste
Fragestellerin und haben damit auch als erste Rednerin das Wort. (Abg. Dr. Van der Bellen: Zur
Geschäftsbehandlung!)
Herr Klubobmann Van der Bellen, zur Geschäftsordnung. – Bitte.
Abgeordneter Dr. Alexander Van der Bellen (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Frau Präsidentin! Die Dringliche Anfrage richtet sich an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie, und es wäre natürlich höchst angebracht, wenn