Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 99. Sitzung / Seite 22

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hersehbar gewesen. Im Jahr 2001 begannen die Messungen, im Jahr 2002 haben wir bereits massive Grenzwertüberschreitungen an 50 Prozent der Messstellen. Ein Jahr später waren es schon zwei Drittel der Messstellen, die kontinuierlich Über­schrei­tungen der Grenzwerte verzeichneten. 2004 war dann bereits ein Rekordjahr: in Städ­ten wie Graz an über 100 Tagen Grenzwertüberschreitungen. Das Jahr 2005 ist gerade einmal drei Monate jung, aber das gesamte Feinstaubkontingent, also die gesamte Möglichkeit, Grenzwerte zu überschreiten, ist bereits ausgeschöpft.

Das bedeutet, alles, was noch kommt, ob das der Sommerreiseverkehr ist, ob das noch die nächsten Wochen, wo der Streusplitt weggeräumt wird, sind oder ob das all die Verkehrsbelastungen, die jetzt noch auf uns zukommen, sind, liegt im gesamten restlichen Jahr jenseits der Grenzwerte. Das sind alles Grenzwertüberschreitungen, die massive Gesundheitsbelastungen, vor allem für ältere Menschen, für kranke Men­schen, aber insbesondere für Kinder, bedeuten. (Beifall bei den Grünen.)

Diese Gesundheitsbelastung ist etwas, was ich mir in Österreich schon lange nicht mehr vorstellen konnte und wollte. Es ist selten, dass ein Umweltproblem so massive Auswirkungen auf die Gesundheit hat. Die Zahlen, die von der Weltgesund­heits­organisation auf den Tisch gelegt worden sind, sind eigentlich dramatisch, wenn nicht sogar vernichtend für Österreich. Wir haben in Österreich 4 600 zusätzliche Todesfälle im Jahr – ich betone: zusätzliche Todesfälle – auf Grund der Feinstaubbelastung! Das ist viermal so viel, wie jährlich Menschen im Straßenverkehr ums Leben kommen – ja mehr als viermal so viel!

Besonders dramatisch ist die Gesundheitsbelastung für Kinder, deren Lungen noch nicht voll entwickelt sind, wo sich diese kleinen Teilchen ablagern und die gesamte Lungenfunktion während ihres gesamten Lebens stören, das Wachstum behindern und sie oft für ihr ganzes Leben zu Asthmatikern beziehungsweise Asthmatikerinnen macht. Jährlich werden bis zu 60 000 Kinder ins Krankenhaus geschickt.

Ich denke, da kann man nicht mehr zuschauen, Herr Umweltminister, und man kann schon gar nicht sagen: Das geht mich nichts an, es gibt neun Landeshauptleute, die dafür verantwortlich sind, und ich rühre keinen Finger! Ich meine: Da kann man nicht mehr länger wegschauen!

Die gesetzliche Lage ist sehr eindeutig. Es handelt sich um ein Bundesgesetz, was bedeutet, dass ein Bundesminister zuständig sein muss. Das sind Sie, Herr Umwelt­minister, Sie sind allein zuständig. Nur deshalb, weil die Landeshauptleute nun beim Vollzug dieses Gesetzes säumig sind, entbindet Sie das nicht von Ihrer Verantwortung. (Beifall bei den Grünen.)

Ich lese Ihnen gerne die Bundesverfassung vor. In der Bundesverfassung heißt es ganz eindeutig, dass Sie per Weisung den Vollzug dieses Gesetzes erzwingen kön­nen. Sie können die Landeshauptleute per Weisung zwingen, Maßnahmen zu setzen, Pläne zu machen, Konsequenzen zu ziehen und somit die Gesundheitsbelastung drastisch zu reduzieren. Das können Sie! Ihr Wort ist in diesem Fall sehr viel gewich­tiger, als Sie es selber darstellen wollen.

Wenn Sie mit dem „Schmäh“ – unter Anführungszeichen – kommen, es gibt neun Lan­deshauptleute (Ruf bei der ÖVP: Das ist aber wahr!) – es gibt neun Landeshauptleute, das stimmt –, dann frage ich Sie: Welche Konsequenz ziehen Sie daraus, dass diese seit 2001 säumig sind?

Ihr Onkel in Niederösterreich hat die Werte 2001 komplett ignoriert. Das ist ein sehr gutes Beispiel. 2001 die ersten Grenzwertüberschreitungen. Er hätte binnen neun Monaten einen Statusbericht machen müssen, das heißt also, er hätte schauen müs­sen, was die Ursachen sind, warum wir diese Belastung haben und was man dagegen


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