Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 99. Sitzung / Seite 43

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­Die Aufteilung auf die Fraktionen gemäß § 30 Abs. 4 der Geschäftsordnung ergibt für die ÖVP zehn Mitglieder und Ersatzmitglieder, für die SPÖ acht Mitglieder und Ersatzmitglieder sowie für Freiheitliche und Grüne je zwei Mitglieder und Ersatz­mitglieder.

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Es liegt weiters ein Antrag der Abgeordneten Mag. Molterer, Dr. Cap, Scheibner und Dr. Van der Bellen vor, über den Antrag auf Wahl eines solchen besonderen Aus­schusses gemäß § 59 Abs. 3 der Geschäftsordnung eine Debatte durchzuführen. Darüber entscheidet das Hohe Haus.

Ich bitte daher jene Damen und Herren, die für die Durchführung einer Debatte sind, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig beschlossen.

Wir gehen daher in die Debatte ein.

11.05.14Debatte gemäß § 59 Abs. 3 GOG

 


Präsident Dr. Andreas Khol: In der Präsidialkonferenz wurde vereinbart, dass ein Redner jeder Fraktion für jeweils 5 Minuten ans Rednerpult gelangt.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Cap. Redezeit: 5 Minuten. – Bitte.

 


11.05.36

Abgeordneter Dr. Josef Cap (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Dies ist ein Prä­zedenzfall, denn normalerweise wird in der Präsidiale immer der Weg des Kon­senses gesucht, insbesondere bei der Einsetzung von Ausschüssen, in diesem Fall bei der Einsetzung eines Sonderausschusses. Es hat jedoch keinen Konsens darüber gegeben.

Es wird daher folgerichtig die Regierung diesen Sonderausschuss mit der Mehrheit der beiden Regierungsparteien, also ÖVP und FPÖ, gegen die Stimmen der Opposition einsetzen.

Dazu möchte ich Folgendes festhalten: Es ist völlig klar, dass es hiebei um Verfas­sungsmaterien geht. All das, was der Österreich-Konvent hier ausgearbeitet, aber halt eben nicht im Konsens ausgearbeitet hat, sind bitte überwiegend Verfassungs­materien; es geht hier um die Frage einer neuen Verfassung!

Ich frage mich daher: Wozu hat dieses Haus einen Verfassungsausschuss, wenn dann in der Präsidialkonferenz und auch hier im Plenum die Mehrheit Verfassungsmaterien nicht diesem Verfassungsausschuss zuweist?

Ich habe die Vermutung, dass der Grund hiefür ist, dass den Vorsitz im Verfassungs­ausschuss ein Oppositionsabgeordneter innehat, in diesem Fall ein Sozialdemokrat. Daher will man einen Extra-Ausschuss einsetzen, dem nicht ein Oppositions­abgeordneter vorsitzt, sondern ein Abgeordneter, der dem Lager der Regierungs­par­teien zugeordnet werden kann. Das können wir einfach nicht akzeptieren! Das möchte ich hier einmal in aller Deutlichkeit zum Ausdruck bringen. (Beifall bei der SPÖ.)

Und das ist auch der eigentliche Präzedenzfall: nicht nur, dass es hier keinen Konsens gibt, sondern dass man diese Materie nicht dem Verfassungsausschuss zuweist, weil ein Oppositionsabgeordneter dort den Vorsitz innehat. Ich halte das für undemo­kratisch, denn Sie dürfen nicht vergessen: Sollte die Arbeit des Ausschusses, den Sie hier einsetzen, wirklich erfolgreich sein, sollte man versuchen, Teile oder sogar ein Gesamtkunstwerk einer neuen Verfassung umzusetzen, dann geht es ohne die


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