Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 99. Sitzung / Seite 52

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Die weiteren Punkte enthalten notwendige Klarstellungen im Sinne der Rechts­sicherheit.

Dieses neue Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz ersetzt das 30 Jahre alte Lebensmittelgesetz und das Fleischuntersuchungsgesetz. Für die Vorbe­reitung des Gesetzes bedanke ich mich ausdrücklich bei den Mitarbeitern im Ge­sundheitsministerium und bei den Praktikern, die ebenso im Vorfeld eingebunden waren und wertvolle Hinweise für eine effiziente Durchführung gaben. (Beifall bei der ÖVP.)

Mehrere Grundprinzipien prägen die Durchführung der Lebensmittelkontrollen. Das Prinzip „vom Feld bis zum Teller“, wie bereits erwähnt wurde, regelt die Kontrollkette aller Stufen der Lebensmittelproduktion einschließlich der Primärproduktion. Das Prin­zip der Risikoanalyse umfasst drei Schritte: Risikobewertung, Risikomanagement und Risikokommunikation. Dem Prinzip der Transparenz wird durch die Einführung von Qualitätsmanagementmaßnahmen in der amtlichen Kontrolle Rechnung getragen sowie dem Prinzip der Effizienzsteigerung durch strategisch ausgerichtete integrierte Kontrollkonzepte. – Herr Kollege Maier! Dabei ist sehr wohl das Landwirtschafts­ministerium eingebunden. Wenn Sie § 30 lesen, werden Sie das sehen.

Durch diese Integration der Kontrolle in einen Kontrollplan werden Mehrfachkontrollen in der Primärproduktion reduziert. Die Eigenverantwortung bei den Unternehmen wird eingefordert in Form von verpflichtenden Eigenkontrollen auf allen Produktionsstufen. Die Rückverfolgbarkeit muss sichergestellt sein. Es kommt künftig zu einer Regis­trierung aller Lebensmittelbetriebe und nicht nur der fleischverarbeitenden Betriebe. Es gibt aber mittels Verordnung Erleichterungen bei der Abgabe kleiner Mengen, was gerade für die Direktvermarkter wichtig ist.

Neben tierischen und pflanzlichen Lebensmitteln einschließlich aller Getränke und Zusätze sind auch Gebrauchsgegenstände wie Töpfe, Verpackung, Kosmetika und Spielzeug für Kinder unter 14 Jahren in diesem Gesetz geregelt. Durch den Aufbau eines Monitoringsystems wird neben den amtlichen Kontrollen ein Früherken­nungs­system eingerichtet, so dass gemeinsam mit der Risikoanalyse schon vorzeitig agiert statt reagiert werden kann.

Ich darf vom steirischen Landesdienst unter Landeshauptmann Waltraud Klasnic berichten, dass die Veterinärabteilung gemeinsam mit dem Joanneum Research ein computergesteuertes Kontrollsystem aufgebaut hat, das sich sehr bewährt hat.

Der Aufbau einer österreichweiten Datenbank regelt nicht nur die Kontrollpläne, son­dern bietet den Konsumentinnen und Konsumenten mehr Sicherheit, gesunde Pro­dukte zu verzehren. Deshalb kann ich nicht nachvollziehen, dass die Oppositions­parteien diesem Gesetz nicht zustimmen werden. Ich lade Sie aber ein, gemeinsam mit den Regierungsparteien ÖVP und FPÖ die Verantwortung zu übernehmen und diesem Gesetz zuzustimmen. Sie haben im Ausschuss auch darauf hingewiesen, dass dieses Gesetz in den Grundzügen sehr wohl okay ist. Ich kann Ihnen versichern, dass es die Österreicherinnen und Österreicher schätzen, wenn Verantwortung mutig übernommen wird. Deshalb schätzen sie auch die Politik der ÖVP. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

11.37


Präsident Dr. Andreas Khol: Der von der Abgeordneten Barbara Riener in den Grundzügen erläuterte Abänderungsantrag der Abgeordneten Barbara Riener, Mag. Her­bert Haupt, Kolleginnen und Kollegen ist eingebracht, steht mit in Verhand­lung und wird gemäß § 53 Abs. 4 GOG an die Abgeordneten verteilt.

 


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