Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 99. Sitzung / Seite 55

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

auch wenn sie nach der Geschäftsordnung grundsätzlich möglich ist. Das ist keine Frage.

Meine Damen und Herren! Beim Lebensmittelsicherheits- und Verbraucher­schutz­gesetz geht es im Kern um eine Anpassung an eine EU-Strategie. Das wurde hier ja schon angesprochen. Es geht darum, die Qualitätssicherung von der Primärproduktion bis zum Verkauf, bis zum Konsumenten sicherzustellen.

Frau Bundesministerin, gerade hier wäre es gut gewesen, wenn man sich das EU-Weißbuch zur Lebensmittelsicherheit aus dem Jahr 2000 noch einmal genau zu Ge­müte geführt hätte, nämlich die Kernpunkte der europäischen Strategie: die Rück­verfolgbarkeit von Lebensmitteln und als zweites wesentliches Standbein das Vor­sorgeprinzip. Es geht darum, genau hinzusehen, wo diese Strategie bisher vorhanden ist, wo sie auf europäischer Ebene funktioniert hat, wo Mängel bestehen und wie der Handlungsbedarf derzeit aussieht.

Ich erinnere in diesem Zusammenhang daran: Wir haben ein massives Umsetzungs­defizit in den letzten Jahren akkumuliert. Wir haben bis zu zwölf EU-Richtlinien im Lebensmittelsektor nicht umgesetzt. Inzwischen sind wir etwas weiter vorangeschritten, und auch diese Umsetzung ist dringend notwendig. Sie ersetzt in Zukunft das alte Lebensmittelgesetz und das Fleischuntersuchungsgesetz sowie Hygieneverordnungen in diesem Bereich.

Natürlich begrüßen wir eine grundsätzliche Harmonisierung auf europäischer Ebene. Natürlich ist auch anzumerken, dass einige sehr gute Überlegungen mit Augenmaß dabei sind, vor allem was den Bereich der Direktvermarktung betrifft, denn wir wollen ja regionale Produkte, wir wollen eine regionale Versorgung sicherstellen, auch was die Verarbeitung von Rohmilch und Rohmilchprodukten zum Beispiel im Bereich kleinerer Käsereien betrifft. Das sind richtige Signale, wobei aus unserer Sicht auch hier noch Präzisierungen notwendig gewesen wären, um Missverständnisse rechtzeitig auszu­räumen und Missstände nicht neu einschleifen zu lassen.

Aber, meine Damen und Herren und Frau Bundesministerin, wir müssen uns auch ansehen, was trotz guter Absichten auf europäischer Ebene in diesem Bereich bisher nicht funktioniert. Und ich gehe ganz konkret auf die Frage der Rückverfolgbarkeit bei der Rinderkennzeichnung ein. Dazu liegt ein aktueller EU-Rechnungshofbericht vor, und dieser sagt, dass die Kontrolle in vier Mitgliedsländern – Österreich war nicht dabei, möchte ich dazusagen – im Hinblick auf die auf Grund der BSE-Krise imple­mentierte zwingende Kennzeichnung mit zwei Ohrmarken bei Rindern deutliche und massive Mängel gezeigt hat. Es wurde festgestellt, dass diese Ohrmarken im Ausmaß zwischen 10 bis 20 Prozent innerhalb von vier Jahren zu erneuern waren, weil sie ausgerissen sind. Ein klassisches Problem, das die Bäuerinnen und Bauern kennen, ist, dass die Ohrmarken verschmutzen, dass sie beschädigt werden, dass sie nicht witterungsbeständig sind. Weiters wurde angemerkt, dass die Tierpässe bei inner­gemeinschaftlicher Verbringung von Rindern nicht zurückgesendet worden sind, dass die entsprechenden Datenbanken – und das halte ich für entscheidend – nicht kom­patibel sind und auch nicht aktuell und à jour waren. Von dieser Überprüfung sind große Länder wie Deutschland, Italien und Frankreich mit umfasst gewesen. Es hat also massive Kritik an diesem System gegeben, das neu eingeführt wurde.

Frau Bundesministerin! In Österreich steht ja auch die Kennzeichnung von Schafen und Ziegen ab Juli 2005 an, und ich möchte stark dafür plädieren, hier die Möglichkeit der Verwendung von Transpondern, das sind Mikrochips, auch ernsthaft in Erwägung zu ziehen, weil das eine sichere, nachhaltige Strategie ist und den Bäuerinnen und Bauern und auch der Lebensmittelsicherheit in Österreich gut täte.

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite