Regelung ist insbesondere für Betriebe,
die einer Zulassung bedürfen und in der Verordnung (EG) Nr. 853/2004
genannt sind, bestimmt.
Zu Z 2 (§ 64 Abs. 4):
Die Ergänzung der Wortfolge dient der
Klarstellung, dass Kosten, die durch die Untersuchung von Routineproben, die
im Zuge der Schlachttier- und Fleischuntersuchung gezogen werden, in der
Untersuchungsgebühr zu berücksichtigen sind.
Zu Z 3 (§ 90 Abs. 3 Z 3):
Die Ergänzung dient insbesondere der
Klarstellung, wonach Verstöße gegen Verordnungen aufgrund des LMG 1975,
die als gemäß dem LMSVG erlassen gelten, entsprechend zu sanktionieren sind.
Zu Z 4 (§ 95 Abs. 6 Z 1):
Es ist ein Durchführungsgesetz zur
Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 über den ökologischen Landbau und die
entsprechende Kennzeichnung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse und
Lebensmittel samt deren Durchführungsvorschriften geplant, dessen Entwurf in
Kürze dem allgemeinen Begutachtungsverfahren zugeleitet werden soll. Bis zu
dessen Kundmachung ist es erforderlich, die bisher dazu bestehenden gesetzlichen
Regelungen weiter bestehen zu lassen.
Kosten:
Es entstehen keine zusätzlichen Kosten.
*****
Präsident Dr. Andreas Khol: Zur Geschäftsbehandlung hat sich Herr Abgeordneter Mag. Maier gemeldet. – Bitte.
11.38
Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Ich darf namens meiner Fraktion auf das Schärfste gegen die Vorgangsweise der Regierungsparteien protestieren! Es war immer vereinbart, dass Abänderungsanträge den Fraktionen, den Oppositionsparteien mindestens 24 Stunden vorher zur Verfügung gestellt werden.
Wir sind jetzt mit einem Abänderungsantrag konfrontiert, den wir vorher nicht gekannt haben und auch kaum beraten können. Mir war als Erstredner meiner Fraktion dieser Antrag nicht bewusst. Ich frage mich: Ist das die Politik der Regierung? Geht es so weiter? – Ich halte das für eine absolut undemokratische Vorgangsweise und protestiere auf das Schärfste. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)
11.39
Präsident Dr. Andreas Khol: Da keine weiteren Wortmeldungen zur Geschäftsbehandlung vorliegen und das Stellen von Abänderungsanträgen ein geschäftsordnungsmäßiges Recht ist, ist als nächster Redner Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Pirklhuber zu Wort gemeldet. Seine Redezeit beträgt 8 Minuten. – Bitte.
11.40
Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Es ist schon bezeichnend, dass die Regierungsfraktionen gar keine Entgegnung auf die berechtigte Wortmeldung des Kollegen Maier verlautbaren lassen und dass diese Aufgabe der Präsident übernehmen muss. Auch wir halten diese Vorgehensweise für nicht wirklich zweckmäßig,