Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 99. Sitzung / Seite 56

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Ich möchte auch auf ein Defizit in diesem Zusammenhang hinweisen, was die Allergie­kennzeichnungsrichtlinie betrifft. Diese hätten wir bis 25. November 2004 umzusetzen gehabt. Sie haben sie nicht umgesetzt, Frau Bundesministerin – auch das ein Punkt der langen Agenda der unerledigten Dinge.

Aber ich möchte nun die Kritik zum vorliegenden Gesetz im Detail darlegen.

Meine Damen und Herren! Das Vorsorgeprinzip, das ein Kernelement der Lebens­mittelsicherheit ist, wurde in Ihrer Vorlage nicht wirklich umgesetzt, denn die Gesund­heitsschädlichkeit wird in der EU-Verordnung im Zusammenhang mit der mittel- und langfristigen Auswirkung von zum Beispiel Arzneimittelrückständen et cetera gesehen. Also die kumulative und die toxische Wirkung wäre hier zu definieren gewesen. Sie hätten die Möglichkeit gehabt, die Gesundheitsschädlichkeit unter Bedachtnahme auf das Vorsorgeprinzip zu definieren, das heißt, auch langfristige Wirkungen zu berück­sichtigen. Das ist leider nicht geschehen, obwohl das in der EU-Verordnung steht – aus unserer Sicht unglaublich.

Bei der Kontrolle der landwirtschaftlichen Produktion, der Primärproduktion, ist außer­dem das Einvernehmen mit dem Landwirtschaftsministerium herzustellen. Bei aller Berechtigung von Gesprächen, die man führen kann, muss man sich ernsthaft die Frage stellen, ob im Bereich der Kontrolle die Unabhängigkeit gesichert ist, weil Kon­trolle auf der einen Seite und Beratung und Produktion auf der anderen Seite nicht zusammenpassen. Hier muss das Vier-Augen-Prinzip gelten, und daher ist diese Vor­gehensweise nicht zweckmäßig.

Kollege Maier hat es schon angeschnitten: Beim Futtermittelrecht ist es nicht zu einer Harmonisierung gekommen. Das agrarische Betriebsmittelrecht ist weiter im Bereich des Landwirtschaftsministeriums angesiedelt, während es auf europäischer Ebene seit dem BSE-Skandal dem Bereich der Generaldirektion Gesundheit zugeordnet ist, also genau dort, wo es hingehört. Das ist bei uns auf Länder- und Bundesebene auch nicht geschehen. Abgesehen vom Strafrahmen für Futtermittelvergehen: Die Höchststrafe mit rund 7 000 € ist nach wie vor weitaus zu gering.

Besonders bedenklich ist auch das Wegfallen der Möglichkeit einer obligatorischen Beschlagnahme, die bei unsicheren Lebensmitteln vorgenommen wird. Das ist gefal­len, meine Damen und Herren! Das bedeutet, dass Aufsichtsorgane in Zukunft von einer Strafe absehen können und dass gleichzeitig – das ist auch ein Faktum – die Zahl der Verwaltungsstrafverfahren und Berufungsverfahren bei den Unabhängigen Verwaltungssenaten massiv zunehmen wird. Das haben Ihnen die Länder ja mitgeteilt, das ist ja an sich nichts Neues.

Besonders hinterfragbar ist auch die Geschichte mit den amtlichen Tierärzten. Wir haben immer wieder kritisiert, dass amtliche Tierärzte Kontrollen bei Betrieben durch­führen dürfen, die sie eventuell irgendwann einmal beraten haben. Das ist nicht aus­geschlossen, nicht ausgeschlossen deshalb, weil zwar drinnen steht, dass sie im gesamten Gebiet des Landes zuständig sind und eingesetzt werden können, aber nicht explizit festgelegt ist, dass sie in keine Interessenkonflikte kommen dürfen.

Auch das Schnellwarnsystem ist aus unserer Sicht unzureichend. Zum Bereich des Melderegisters für Nahrungsergänzungsmittel hat Kollege Maier zu Recht gesagt, dass das ein Riesenproblem ist, weil letztlich, das muss man ganz ehrlich sagen, und das ist die Meinung der Grünen, Nahrungsergänzungsmittel in der Regel nur nach ärztlicher Indikation und in Ausnahmefällen sinnvollerweise eingesetzt werden. Ansonsten geht es darum, die Qualität der Lebensmittel in Österreich so zu heben oder so zu erhalten, dass damit das Auslangen gefunden wird und eine gesunde und natürliche Ernährung gewährleistet ist, meine Damen und Herren. (Beifall bei den Grünen.)

 


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