Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 99. Sitzung / Seite 57

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Die verstärkte Informations- und Aufklärungsarbeit gegenüber den Konsumentinnen und Konsumenten ist als Absicht in diesem Gesetz auch nicht entsprechend aus­formuliert. Die diesbezüglichen Berichte an den Nationalrat gehen uns ab. Es ist in diesem Bereich notwendig, jährliche Berichte in den Ausschüssen, im Plenum zu diskutieren.

Abschließend: Die Dotierung der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit ist nach wie vor völlig unzureichend. Wir werden das im Rahmen der Budgetdebatte ja ausführlich diskutieren.

Aus diesen und vielen anderen Gründen haben wir auch eine Abweichende Stellung­nahme abgegeben und werden wir dieser Gesetzesvorlage nicht zustimmen. (Beifall bei den Grünen.)

11.49


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Rosenkranz. 7 Minuten Wunschredezeit. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


11.49.15

Abgeordnete Barbara Rosenkranz (Freiheitliche): Herr Präsident! Frau Bundes­minis­terin! Hohes Haus! Beide Redner der Opposition haben festgestellt, dass es gute Ansätze und gute Inhalte in diesem Gesetz gibt. Umso bedauerlicher ist es, dass Sie hier nicht zustimmen.

Wir sehen, dass die Ziele, die ein Lebensmittelsicherheits- und Verbraucher­schutz­gesetz erreichen soll, mit diesem Gesetz doch weitgehend erreicht werden. Dieses Gesetz regelt die Anforderungen an Lebensmittel, an Wasser für den menschlichen Gebrauch, an Gebrauchsgegenstände – uns Freiheitlichen war es sehr wichtig, dass auch Spielzeug mit umfasst ist – und an kosmetische Mittel und auch die damit ver­bundene Verantwortung der Unternehmer. Dieses Gesetz gilt für alle Produktions-, Ver­arbeitungs- und Vertriebsstufen, und das halten wir schon für eine ganz ent­scheidende Angelegenheit, dass nach dem Prinzip „vom Feld zum Teller“ das erste Mal die Gesamtschau vom Erzeuger bis zum Konsumenten gegeben ist. Das halte ich doch für eine ganz beachtliche innovative Leistung.

Dieses Gesetz ersetzt zwei Gesetze. Auch daran sieht man, dass hier wirklich ein guter Gedankengang verfolgt worden ist: Man hat hier zum einen das österreichische Lebensmittelgesetz von 1975 – allein daran, dass das 29 Jahre bestehen konnte, sieht man, dass die Frage der Lebensmittelsicherheit in Österreich auch bisher sehr gut geregelt war, und diese Tradition wird beibehalten – und zum anderen das Fleisch­untersuchungsgesetz 1982 zusammengeführt. Es ist nicht nur sinnvoll, das zusammen zu sehen, sondern es verpflichtet uns auch das sich seit 2000 stark weiterentwickelnde Gemeinschaftsrecht dazu, diese Trennung aufzuheben.

Das Gemeinschaftsrecht ist in diesem Fall sicher eine sinnvolle und für die Freiheit des Warenverkehrs absolut notwendige ergänzende Maßnahme. Es zielt darauf ab, die Harmonisierung des Lebensmittelrechts in allen Mitgliedstaaten zustande zu bringen. Das Gemeinschaftsrecht hat sich – ausgehend vom Weißbuch aus dem Jahr 2000 – mit einzelnen Verordnungen, wie gesagt, ganz stark weiterentwickelt. Es gibt die Ver­ordnung, die die amtlichen Kontrollen im Lebensmittel- und Futtermittelrecht regelt. Es gibt die Verordnung über Tiergesundheit und Tierschutz. Es gibt Verordnungen über die Feststellung einheitlicher Hygienebestimmungen, und es gibt eine allgemeine Ver­ordnung zum Lebensmittelbereich. – Diese Verordnungen werden mit dem neuen Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz umgesetzt, womit eben auch die Trennung in Lebensmittelgesetz einerseits und Fleischuntersuchungsgesetz ande­rerseits aufgehoben wird.

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite