Wenn Sie,
Frau Bundesministerin, sagen: Wir werden das ohnehin alles noch debattieren,
wir haben ohnehin noch Zeit, uns mit der Materie der Nahrungsergänzungsmittel
zu beschäftigen, demnächst wird es ja ohnehin zu einem gemeinsamen Beschluss
kommen!, dann frage ich mich: Warum haben Sie sich nicht schon jetzt dagegen
gewehrt, dass die Meldepflicht für Nahrungsergänzungsmittel gefallen ist? Das
hätten Sie schon jetzt tun können! Das ist also nicht der richtige Weg zu einer
gemeinsamen Vorlage hin.
Ich möchte
Ihnen in diesem Zusammenhang in Erinnerung rufen, dass der immer und immer
wieder vertagte Entschließungsantrag des Kollegen Maier – er liegt uns
seit dem Frühjahr 2002 vor – sich umfassend mit dieser
Gesetzesmaterie beschäftigt. Es geht dabei darum, dass alle Menschen in
Österreich, vor allem aber die jungen Menschen, die sich besonders aufgrund
von Initiativen dem Sport, sportlichen Aktivitäten zuwenden, durch
Nahrungsergänzungsmittel, die im Sportartikelhandel über Internet frei
erhältlich sind und die sie im Irrglauben, damit ihrem Körper und ihrer
sportlichen Fitness etwas Gutes zu tun, einnehmen, ihre Gesundheit gefährden
und ihre körperliche Leistungsfähigkeit aufs Spiel setzen.
Dadurch wird dem, was unser gemeinsames Ziel sein sollte, entgegengewirkt, nämlich: gesünder und fitter zu werden.
Daher sage ich: Diese Bundesregierung gefährdet mit diesem Gesetz die Gesundheit der österreichischen Bevölkerung! Es werden nämlich nicht nur bei Hobbysportlern, sondern auch bei Spitzensportlern – diesbezügliche Fälle sind ja bekannt – dopingrelevante Substanzen in Nahrungsergänzungsmitteln wirksam. Ich darf Sie nur daran erinnern, dass unser Exkollege Elmar Lichtenegger im Zuge einer Dopingkontrolle negative Schlagzeilen machte, dass er sozusagen ein Opfer dieses nicht vorhandenen Gesetzes wurde. Er hat uns auch immer wieder zugestimmt, dass es da dringend eine Verbesserung geben sollte. – Übrigens wurde in der vor kurzem ausgelaufenen Ski-Saison Hans Knaus ebenfalls ein Opfer dieses nicht vorhandenen Gesetzes.
Es ist bisher nicht möglich gewesen, diesbezüglich zu einer Einigung zu kommen, und das ist bedauerlich. Es ist sehr bedauerlich im Hinblick auf die Gesundheit der Hobbysportler, und es ist auch sehr bedauerlich im Hinblick auf die Reputation des Sportlandes Österreich, weil es nicht sein kann, dass wir unsere Spitzensportler gefährden, indem wir ihnen nicht die entsprechende gesetzliche Unterstützung geben.
Daher noch einmal, Frau Bundesministerin: Die Kontrollfunktion hätten Sie jetzt schon in Ihrem Bundesministerium verankern können – das fehlt uns. Die Meldepflicht bei den Nahrungsergänzungsmitteln ist abhanden gekommen. Ich hoffe, dass wir wenigstens in Zukunft kleine Teile des Entschließungsantrages des Kollegen Johann Maier zum Wohle unserer Sportlerinnen und Sportler gemeinsam umsetzen können. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
12.08
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Rasinger. Herr Abgeordneter, auch für Sie gilt eine freiwillige Redezeitbeschränkung von 4 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.
12.08
Abgeordneter Dr. Erwin Rasinger (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Eigentlich wollte ich über dieses Jahrzehntegesetz reden, ein Gesetz, das immerhin sechs EU-Richtlinien und zwei Gesetze zusammenfasst und 175 Verordnungen begradigt. Als ich aber dem Abgeordneten Maier zugehört habe, habe ich gedacht, in der falschen Debatte zu sein. Da war von Dickleibigkeit, von der Schulmilch, von der Jause und so weiter die Rede. Ich glaube, sehr geehrter Herr