Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 99. Sitzung / Seite 61

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Wenn Sie, Frau Bundesministerin, sagen: Wir werden das ohnehin alles noch debat­tieren, wir haben ohnehin noch Zeit, uns mit der Materie der Nahrungsergänzungs­mittel zu beschäftigen, demnächst wird es ja ohnehin zu einem gemeinsamen Beschluss kommen!, dann frage ich mich: Warum haben Sie sich nicht schon jetzt dagegen gewehrt, dass die Meldepflicht für Nahrungsergänzungsmittel gefallen ist? Das hätten Sie schon jetzt tun können! Das ist also nicht der richtige Weg zu einer gemeinsamen Vorlage hin.

Ich möchte Ihnen in diesem Zusammenhang in Erinnerung rufen, dass der immer und immer wieder vertagte Entschließungsantrag des Kollegen Maier – er liegt uns seit dem Frühjahr 2002 vor – sich umfassend mit dieser Gesetzesmaterie beschäftigt. Es geht dabei darum, dass alle Menschen in Österreich, vor allem aber die jungen Men­schen, die sich besonders aufgrund von Initiativen dem Sport, sportlichen Aktivitäten zuwenden, durch Nahrungsergänzungsmittel, die im Sportartikelhandel über Internet frei erhältlich sind und die sie im Irrglauben, damit ihrem Körper und ihrer sportlichen Fitness etwas Gutes zu tun, einnehmen, ihre Gesundheit gefährden und ihre kör­perliche Leistungsfähigkeit aufs Spiel setzen.

Dadurch wird dem, was unser gemeinsames Ziel sein sollte, entgegengewirkt, nämlich: gesünder und fitter zu werden.

Daher sage ich: Diese Bundesregierung gefährdet mit diesem Gesetz die Gesundheit der österreichischen Bevölkerung! Es werden nämlich nicht nur bei Hobbysportlern, sondern auch bei Spitzensportlern – diesbezügliche Fälle sind ja bekannt – doping­relevante Substanzen in Nahrungsergänzungsmitteln wirksam. Ich darf Sie nur daran erinnern, dass unser Exkollege Elmar Lichtenegger im Zuge einer Dopingkontrolle negative Schlagzeilen machte, dass er sozusagen ein Opfer dieses nicht vorhandenen Gesetzes wurde. Er hat uns auch immer wieder zugestimmt, dass es da dringend eine Verbesserung geben sollte. – Übrigens wurde in der vor kurzem ausgelaufenen Ski-Saison Hans Knaus ebenfalls ein Opfer dieses nicht vorhandenen Gesetzes.

Es ist bisher nicht möglich gewesen, diesbezüglich zu einer Einigung zu kommen, und das ist bedauerlich. Es ist sehr bedauerlich im Hinblick auf die Gesundheit der Hobby­sportler, und es ist auch sehr bedauerlich im Hinblick auf die Reputation des Sport­landes Österreich, weil es nicht sein kann, dass wir unsere Spitzensportler gefährden, indem wir ihnen nicht die entsprechende gesetzliche Unterstützung geben.

Daher noch einmal, Frau Bundesministerin: Die Kontrollfunktion hätten Sie jetzt schon in Ihrem Bundesministerium verankern können – das fehlt uns. Die Meldepflicht bei den Nahrungsergänzungsmitteln ist abhanden gekommen. Ich hoffe, dass wir wenigs­tens in Zukunft kleine Teile des Entschließungsantrages des Kollegen Johann Maier zum Wohle unserer Sportlerinnen und Sportler gemeinsam umsetzen können. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

12.08


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Dr. Rasinger. Herr Abgeordneter, auch für Sie gilt eine freiwillige Redezeit­beschränkung von 4 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


12.08.19

Abgeordneter Dr. Erwin Rasinger (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Eigentlich wollte ich über dieses Jahrzehntegesetz reden, ein Gesetz, das immerhin sechs EU-Richtlinien und zwei Gesetze zusammenfasst und 175 Verordnungen begradigt. Als ich aber dem Abgeordneten Maier zugehört habe, habe ich gedacht, in der falschen Debatte zu sein. Da war von Dickleibigkeit, von der Schulmilch, von der Jause und so weiter die Rede. Ich glaube, sehr geehrter Herr


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite