Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 99. Sitzung / Seite 71

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Der letzte Punkt, der mir ganz wichtig ist, ist der Umstand, dass wir eine Schaffung der verwaltungsrechtlichen Verantwortlichkeit des Unternehmens als juristische Person und nicht des jeweiligen Filialleiters verlangen. Das Unternehmen muss bei der Haf­tung herangezogen werden und nicht die Beschäftigten. Wir wissen aus einzelnen Branchen, dass sehr starker Druck auf die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen ausgeübt wird. Wir empfinden das als diskriminierend für die dort Beschäftigten. Es muss daher im Zusammenhang mit der Nichteinhaltung dieses Gesetzes das Unter­nehmen herangezogen werden.

Es ist schade, meine Damen und Herren! Es hätte eine Chance gegeben, hier ein noch besseres Gesetz zu machen. Diese Chance haben Sie jedoch nicht genützt, sie haben sie im negativen Sinne insbesondere für die Konsumenten und Konsumentinnen die­ses Landes vorübergehen lassen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

12.43


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Scheucher-Pichler. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


12.43.57

Abgeordnete Mag. Elisabeth Scheucher-Pichler (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Bun­desministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Kolleginnen und Kolle­gen im Hohen Haus! Ich finde es positiv, dass auch unsere VorrednerInnen, die RednerInnen von der Opposition, nicht alles negativ diskutieren, sondern im Großen und Ganzen anerkennen, dass diese Regierungsvorlage eine sehr gute ist, die letztlich eine EU-weite Harmonisierung der Lebensmittelüberwachung sicherstellt. Diese EU-Anpassung ist vor allem, Frau Kollegin Csörgits, im Sinne der Konsumentinnen und Konsumenten, im Sinne des Verbraucherschutzes, wo es ganz entscheidende Ver­besserungen gibt, besonders wichtig. Das muss alles EU-Standard sein. Das ist auch EU-Standard. Wir bauen hier auf das Weißbuch der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2000 auf.

Ich sage aber auch ganz deutlich, gerade auch Bezug nehmend auf das, was Herr Kollege Maier eingangs gesagt hat, dass wir, wenn es um gesunde Ernährung geht, auch die Eigenverantwortlichkeit ansprechen müssen und letztlich diese Eigen­ver­antwortlichkeit jedes Einzelnen einfordern müssen und brauchen. Das kann man nicht per Gesetz alleine verordnen.

An dieser Stelle möchte ich mich auch sehr herzlich bei Frau Bundesministerin Maria Rauch-Kallat bedanken, die in ihrer Amtszeit gerade in Bezug auf Aufklärung und Informationsarbeit, in Bezug auf Bewegung und gesunde Ernährung sehr viel Positives geleistet hat. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

Das Gesetz sichert eine durchgehende Kontrolle der Lebensmittelkette einschließlich der Primärproduktion, der Regelung zur Fleischuntersuchung und der Hygiene­vor­schriften. Wichtig ist diese Rückverfolgbarkeit der Lebensmittel vom Feld und vom Stall im Sinne des Gesundheitsaspektes und im Sinne des Konsumentenschutzes. Die Kon­trolle von der Produktion bis zum Genuss wurde heute schon angesprochen. Das heißt, alle Produktionsstufen, auch der Handel – das möchte ich betonen –, werden in die Verantwortung für sichere Lebensmittel, für sichere Kosmetik, für sichere Spielzeu­ge einbezogen. Ich denke, es ist ganz wichtig, dass diese durchgehende Kontrolle des freien Warenverkehrs gesichert ist.

Das strengste Gesetz ist nichts wert, wenn es keine Kontrollen gibt. Das hängt aber nicht nur von der Höhe der Strafen ab, da geht es auch um Vertrauen. Dieses Ver­trauen haben wir in unsere Unternehmerinnen und Unternehmer. Gerade in Bezug auf


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite