Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 99. Sitzung / Seite 75

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

fehlen genau diese Regelungen. Eigenverantwortung kann man nur dort einfordern, wo dies auch tatsächlich ermöglicht wird.

Frau Bundesministerin! Wir haben schon in der Debatte im Ausschuss festgehalten, dass wir einige Prämissen als wirklich notwendig erachten, und zwar folgende: die Einführung der Meldepflicht der Unternehmer für gesundheitsbezogene Angaben auf Produkten und für Werbebehauptungen bereits vor Beginn des Inverkehrbringens der Produkte, eine Verpflichtung der Unternehmen zur Bereithaltung eines produktbezo­genen wissenschaftlichen Nachweises für die verwendete gesundheitliche Argumen­tation und Werbebehauptung, die letzten Endes auch eine Kontrolle ermöglicht, denn ohne diese kann ich wieder nur glauben, was draufsteht, aber nicht beurteilen, ob das auch tatsächlich drin ist.

Ganz wesentlich wäre es, dass der Konsument/die Konsumentin auch die Möglichkeit hätte, sozusagen in einem öffentlichen Register über diese Produkte und die ver­wendeten Werbebehauptungen nachzulesen, vor allem, wenn man unter Umständen schon nachweisen konnte, dass das irreführende Behauptungen sind.

Es wäre für uns weiters wichtig, dass man verstärkte Kontrollen und Schwer­punkt­kontrollen durchführt. Ich denke, Kollege Maier hat hier im Hohen Haus und auch Ihnen, Frau Bundesministerin, schon oft genug nachgewiesen, dass er im Rahmen seiner Tätigkeit, des Konsumentenschutzes der Arbeiterkammer, immer wieder festge­stellt hat, dass im Bereich der Wellness-Produkte irreführende Angaben gemacht werden, Angaben, die letzten Endes nicht das gehalten haben, was auf den Packun­gen draufgestanden ist – im guten Fall! –, im schlechten Fall aber vielleicht auch noch der Gesundheit nicht wirklich förderlich waren, weil die Konsumentin/der Konsument von anderen Voraussetzungen ausgegangen ist.

Wir hätten uns erwartet, dass man die Chance nützt, dass man mit dieser Geset­zesvorlage den Konsumentinnen und Konsumenten mehr Sicherheit gibt, indem man mehr Transparenz schafft, nicht aber, dass man vielleicht vor einer Lobby, die andere Interessen hat, in die Knie geht und die Vorlage nicht in der erforderlichen Form um­setzt. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

12.59

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Ab­geordneter Eßl. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Abgeordne­ter.


12.59

Abgeordneter Franz Eßl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundes­ministerin! Meine geschätzten Kolleginnen und Kollegen! Lebensmittel brauchen wir zum Leben, und daher ist es auch gerechtfertigt, dass wir über Lebensmittelsicherheit reden.

Wir diskutieren heute das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz. Die­ses Gesetz wird das Lebensmittelgesetz aus 1975 und das Fleischuntersuchungs­gesetz aus 1982 ablösen, es soll einer EU-Verordnung entsprechen und die Ziel­setzung der Europäischen Union, dass eine weitgehende Harmonisierung des Lebens­mittelrechts in allen Mitgliedstaaten angestrebt wird, entsprechend umsetzen.

Ich glaube, es ist sehr, sehr wichtig, dass das auch geschieht, denn es ist für den Konsumenten und auch für den Produzenten nicht einsichtig, dass in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten so viele unterschiedliche Regelungen bestehen. Dieses neue Gesetz trägt dem bereits Rechnung.

Die Lebensmittel für unsere Mitbürger in Österreich werden zum allergrößten Teil in Österreich erzeugt und kommen von den heimischen Bauern. Mit ihrer ökosozialen


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite