Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 99. Sitzung / Seite 78

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Meine Damen und Herren! Ich möchte an dieser Stelle einen Blick in die Zukunft richten und sagen: Natürlich sind noch Wünsche offen, wie zum Beispiel – auch aus der eben angesprochenen Region –, dass Lebensmittel, die frisch zubereitet werden, in der Gastronomie gekennzeichnet werden.

Im Zusammenhang mit Gesundheit und nachhaltigem Lebensraum möchte ich auf einen anderen Punkt zu sprechen kommen, der mir sehr, sehr wichtig ist. Als steirische Abgeordnete freue ich mich ganz besonders, dass es dieser Regierung gelungen ist beziehungsweise dass ein Durchbruch erzielt wurde (Abg. Dr. Jarolim: Semmering!) –Sie haben es erfasst, danke fürs Mitdenken! – und es einen vorgezogenen Ausbau der Phyrn–Schober–Spielfeld-Achse gibt. Der von Frau Landeshauptmann Waltraud Klasnic immer wieder geforderte rasche Ausbau bis zum Jahr 2012 wird damit nun verwirklicht. (Abg. Dr. Jarolim: 2020, da gratuliere ich Ihnen! Sehr kompetent!)

Realisiert wird nun auch der Semmering-Basistunnel-neu, Herr Kollege. (Abg. Dr. Pirklhuber: Was hat das jetzt mit dem Lebensmittelsicherheitsgesetz zu tun?) Dies bedeutet, Semmering- und Koralmtunnel werden jetzt eine untrennbare Einheit auf der neuen Südbahn bilden, und das wiederum bedeutet einen weiteren Schritt in Richtung Schaffung von nachhaltigem Lebensraum. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

13.09


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Ab­geordneter Ing. Kaipel. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.

 


13.10.11

Abgeordneter Ing. Erwin Kaipel (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Meine Damen und Herren! Wir werden der in Behandlung stehenden Vorlage nicht zustimmen, weil auch weiterhin vieles ungeregelt bleibt, die Lebensmittel damit nicht sicherer werden, die europäischen Vorgaben unvollständig umgesetzt werden und auch nichts transparenter wird. Ganz im Gegenteil.

Auch bleiben unsinnige Ungleichheiten zwischen dem Agrarischen Betriebsmittelrecht und dem Lebensmittelrecht weiter aufrecht. Obwohl die beiden Gesetze viele Ähnlich­keiten aufweisen, gibt es in entscheidenden Punkten wesentliche Abweichungen, ins­besondere bei angedrohten Strafen fallen Widersprüche auf, die kaum in der Wertigkeit des verletzten Rechtsgutes begründet sind.

Wesentlicher für Prävention sind jedenfalls eine entsprechende Kontrolle und das Ausschöpfen des Strafrahmens. Bloß angedrohte, nicht verhängte Strafen werden auch in Zukunft Lebensmittelskandale und Futtermittelskandale nicht verhindern.

Problematisch sind auch die Kompetenzen der Vollziehung, die auf die Ministerien für Landwirtschaft und Gesundheit und, wenn es um den Vollzug von Strafbestimmungen geht, auch noch auf das Justizministerium aufgeteilt sind.

Gerade die unterschiedliche Bewertung ähnlicher Tatbestände ist ein klarer Hinweis darauf, dass die Gesetzentwürfe nicht abgestimmt sind.

Auffallend ist auch die unterschiedliche Terminologie, die insbesondere im Begriff des Inverkehrbringens sichtbar wird. Wenn solch elementare Begriffe in so verwandten Rechtsgebieten wie Lebensmittelrecht und Betriebsmittelrecht unterschiedlich ver­standen werden, dann ist Rechtssicherheit zweifellos nicht gewährleistet.

Es wird jetzt auch ein Antrag der Sozialdemokraten mitverhandelt, der – von Experten unterstützt – unter Berücksichtigung europäischer und nationaler Notwendigkeiten Lösungsvorschläge vorgibt. Er sieht unter anderem vor:

Übertragung der Kompetenzen für das Agrarische Betriebsmittelrecht, insbesondere das Futtermittelwesen, an das Gesundheitsministerium;

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite