Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 99. Sitzung / Seite 105

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qualitativ guten Nachmittagsbetreuung. Es gibt auch da schon Vorstöße dazu und, soviel ich weiß, einstimmige Beschlüsse.

Wir stellen folgenden Antrag:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Brosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Nachmittagsbetreuung für SchülerInnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf und außerordentliche Schü­lerInnen,

eingebracht im Zuge der Debatte über TOP 2 Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 543/A (E) der Abgeordneten Amon und Bleckmann, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend Umsetzung der Ergebnisse des Reformdialogs (834 d.B.)

Qualitativ hochwertige Betreuung für Schulkinder auch außerhalb der Unterrichtszeit ist den Eltern und PädagogInnen ein großes Anliegen. Diese Betreuung ist zu einem sehr wichtigen Bestandteil des erweiterten Netzwerks der Familien geworden. Auch in ganztägigen Schulformen, die in verschränkter oder getrennter Abfolge geführt werden können, wird diese Betreuung angeboten.

Bei der Form der getrennten Abfolge wird der Nachmittag in die gegenstandsbezogene und in die individuelle Lernzeit sowie in einen Freizeitteil gegliedert. Für die Lern­einheiten werden auch am Nachmittag LehrerInnen bereit gestellt, welche im Zuge des Finanzausgleichs vom Bund finanziert werden. Gemäß Lehrplanverordnung handelt es sich dabei um jeweils fünf Wochenstunden pro Betreuungsgruppe.

Im Gegensatz zum Unterricht am Vormittag wird jedoch am Nachmittag nicht darauf eingegangen, dass Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf und auch außer­ordentliche SchülerInnen (Kinder, die aufgrund mangelnder Deutschkenntnisse dem Unterricht nicht folgen können) auch im Lernteil eine erweiterte Betreuung benötigen. Während für den Unterricht in Integrationsklassen eine zweite Lehrkraft bereit gestellt wird, wenn sich mindestens vier SchülerInnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf in der Klasse befinden, sind bei der Berechnung der erforderlichen LehrerInnen­kontin­gente für den Nachmittag alle SchülerInnen gleichgestellt und werden die besonderen Förderbedürfnisse nicht berücksichtigt.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kunst wird aufgefordert, für Kin­der mit sonderpädagogischem Förderbedarf sowie für außerordentliche SchülerInnen in Entsprechung der Zusatzkontingente für den Unterrichtsteil auch für den Betreu­ungsteil am Nachmittag die notwendigen LehrerInnenkontingente bereitzustellen.

*****

Soweit ich heute von Seiten der FPÖ gehört habe, unterstützen Sie so etwas voll und ganz. Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie es auch hier im Plenum unterstützen würden, dann hätten wir nämlich die Mehrheit dafür. – Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen.)

14.41

 


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