qualitativ guten Nachmittagsbetreuung. Es gibt auch da schon Vorstöße dazu und, soviel ich weiß, einstimmige Beschlüsse.
Wir stellen folgenden Antrag:
Entschließungsantrag
der
Abgeordneten Brosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Nachmittagsbetreuung für
SchülerInnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf und außerordentliche SchülerInnen,
eingebracht
im Zuge der Debatte über TOP 2 Bericht des Unterrichtsausschusses über den
Antrag 543/A (E) der Abgeordneten Amon und Bleckmann, Kolleginnen und
Kollegen betreffend Umsetzung der Ergebnisse des Reformdialogs (834 d.B.)
Qualitativ
hochwertige Betreuung für Schulkinder auch außerhalb der Unterrichtszeit ist
den Eltern und PädagogInnen ein großes Anliegen. Diese Betreuung ist zu einem
sehr wichtigen Bestandteil des erweiterten Netzwerks der Familien geworden.
Auch in ganztägigen Schulformen, die in verschränkter oder getrennter Abfolge
geführt werden können, wird diese Betreuung angeboten.
Bei der
Form der getrennten Abfolge wird der Nachmittag in die gegenstandsbezogene und
in die individuelle Lernzeit sowie in einen Freizeitteil gegliedert. Für die
Lerneinheiten werden auch am Nachmittag LehrerInnen bereit gestellt, welche im
Zuge des Finanzausgleichs vom Bund finanziert werden. Gemäß Lehrplanverordnung
handelt es sich dabei um jeweils fünf Wochenstunden pro Betreuungsgruppe.
Im
Gegensatz zum Unterricht am Vormittag wird jedoch am Nachmittag nicht darauf
eingegangen, dass Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf und auch außerordentliche
SchülerInnen (Kinder, die aufgrund mangelnder Deutschkenntnisse dem Unterricht
nicht folgen können) auch im Lernteil eine erweiterte Betreuung benötigen.
Während für den Unterricht in Integrationsklassen eine zweite Lehrkraft bereit
gestellt wird, wenn sich mindestens vier SchülerInnen mit sonderpädagogischem
Förderbedarf in der Klasse befinden, sind bei der Berechnung der erforderlichen
LehrerInnenkontingente für den Nachmittag alle SchülerInnen gleichgestellt
und werden die besonderen Förderbedürfnisse nicht berücksichtigt.
Die
unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kunst wird aufgefordert, für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf sowie für außerordentliche SchülerInnen in Entsprechung der Zusatzkontingente für den Unterrichtsteil auch für den Betreuungsteil am Nachmittag die notwendigen LehrerInnenkontingente bereitzustellen.
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Soweit ich heute von Seiten der FPÖ gehört
habe, unterstützen Sie so etwas voll und ganz. Wir würden uns sehr freuen, wenn
Sie es auch hier im Plenum unterstützen würden, dann hätten wir nämlich die
Mehrheit dafür. – Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen.)
14.41