Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 99. Sitzung / Seite 184

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

hängig“ sei, hat er gesagt, die Regierung hätte ihre Zusammensetzung der Behörde durchgesetzt und dann hätte sie sie unabhängig gestellt.

Bedeutet das, dass die SPÖ einer unabhängigen Behörde nur dann zustimmt, wenn sie entscheidenden Einfluss auf die Zusammensetzung der dortigen Personen nehmen kann? (Abg. Gradwohl: Nein! Aber wir wollen eine tatsächliche Unabhängigkeit!) Denn sonst, bitte, könnten Sie überhaupt keiner unabhängigen Behörde mehr zustimmen. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Gradwohl: Einer tatsächlichen Unabhängigkeit stimmen wir zu! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Es ist heute schon beklagt worden, dass die Kosten der Behörde entsprechend größer geworden sind, es ist schon gesagt worden, dass dies durch viele neue Aufgaben geschehen ist. Nun aber werden die Ausgaben gedeckelt, nämlich mit 8 Millionen € für den Telekommunikationsbereich und mit 3 Millionen € für den Rundfunkbereich. Das heißt, die 25 Prozent, die auf den Bund entfallen, sind mit 2 Millionen € beziehungs­weise 750 000 € gedeckelt. Das Ganze ist zwar wertgesichert, aber ich glaube, damit haben wir auch eine Ausuferung der Kosten im Griff.

Es ist auch beklagt worden von der SPÖ, dass nicht genau nachvollziehbar ist, wieso es auf 75 : 25 kommt. Es ist so, dass in der Begründung seitenlang aufgelistet wird, welche Tätigkeiten es gibt, und bei jeder Tätigkeit wird abgeschätzt, wie viele Prozente dem öffentlichen Bereich beziehungsweise dem Interesse der Rundfunkveranstalter oder Telekombetreiber zuzurechnen sind. Dabei kommt man zu dem Ergebnis 75 : 25. Ich glaube, genauer ginge es einfach nicht.

Wichtig erscheint mir auch, dass wir das Inkrafttreten mit 1. Jänner 2005 beschlossen haben. Mit dem heute eingebrachten weiteren Abänderungsantrag wird auch sicher­gestellt, dass zu viel bezahlte Beträge zurückerstattet werden, auch wenn der Betref­fende keine weiteren Leistungen in Anspruch nimmt.

Ganz wesentlich ist es auch, dass die Transparenz sichergestellt ist, was von der SPÖ ebenfalls angezweifelt wurde. Es steht nämlich jetzt im Abänderungsantrag auch, dass die Beitragspflichtigen nicht nur ein Stellungnahmerecht haben, sondern dass die Be­hörde unter Bedachtnahme auf die Stellungnahmen der Beitragspflichtigen das entsprechende Budget zu beschließen hat. Damit ist auch sichergestellt, dass die Interessen der Beitragspflichtigen soweit wie möglich berücksichtigt werden.

In diesem Sinne, meine sehr geehrten Damen und Herren, glaube ich, dass es uns geglückt ist, die notwendige Gesetzesreparatur optimal vorzunehmen, und ich glaube, alle Fraktionen könnten guten Gewissens dieser Novelle zustimmen. (Beifall bei der ÖVP.)

18.54


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Dipl.-Ing. Scheuch. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

 


18.55.00

Abgeordneter Dipl.-Ing. Uwe Scheuch (Freiheitliche): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Frau Dr. Glawischnig hat von einer „Reparatur“ der Novelle gesprochen. – Das mag in der Formulierung ein bisschen hart sein, aber es ist das, was vom Verfassungsgerichtshof gesagt wurde. (Abg. Dr. Gla­wischnig: Es stimmt ja! Es ist eine Reparatur!) Wir machen es, und es ist auch gut so. Ich glaube, entscheidend ist, dass das Ergebnis in Ordnung ist. Diese Novelle wird hoffentlich ein positives Ergebnis bringen, und das ist gut so.

Diese Novelle des KommAustria-Gesetzes war nötig, die Finanzierung muss auf vernünftige Beine gestellt werden – das haben meine Vorredner und Vorrednerinnen ganz klar gesagt –, denn die Marktteilnehmer mussten bis jetzt Beiträge bezahlen, die


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite