Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 99. Sitzung / Seite 183

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18.48.15

Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Diese Novelle ist eine Reparatur. Das ist schon gesagt worden. Es geht im Wesentlichen um die Umsetzung eines Verfassungsgerichtshofs-Erkenntnisses vom Oktober vergangenen Jahres, das Teile des KommAustria-Gesetzes mit der Begrün­dung der Verfassungswidrigkeit aufgehoben hat. Das Argument des Verfassungs­gerichtshofs ist eigentlich sehr logisch, nämlich dass die Finanzierung der Behörde durch beitragpflichtige Marktteilnehmer nicht gerechtfertigt ist, weil diese Behörden auch Aufgaben wahrzunehmen haben, die im Allgemeininteresse liegen, und die Auf­gaben, die dem Allgemeininteresse zugute kommen, auch aus dem allgemeinen Bud­get getragen werden müssen. Das ist eine sehr schlüssige Argumentation. Mit dieser Novelle ist die Umsetzung dieses Erkenntnisses versucht worden und unserer Meinung nach auch gelungen. Deswegen werden wir dieser Novelle auch zustimmen.

Es ist auch eine Neugestaltung der Telekom-Control Austria und eine relativ komp­lizierte budgetplanerische Bestimmung enthalten, die jetzt noch in einem Abänderungs­antrag eingebracht worden ist, die wir aber schon vor zwei Tagen erhalten haben und der wir auch zustimmen werden. Bedauerlich ist, dass gerade jetzt im Zuge der neuer­lichen Auseinandersetzung mit der KommAustria als Medienbehörde die Chance wiederum nicht genutzt worden ist, die KommAustria wirklich unabhängig und weisungsfrei zu machen.

Es liegt im Selbstverständnis eines Marktes beziehungsweise eines Marktes, der zu einem großen Teil öffentlich-rechtliche Aufgaben wahrzunehmen hat, dass das durch eine weisungsfreie, unabhängige Behörde zu geschehen hat. Wir haben das schon öfter vorgeschlagen. Es ist leider in diesem Haus keine Mehrheit für diese Weisungs­freistellung, für diese Unabhängigkeit zu finden. Wir bedauern das. Es ist eben neuer­lich eine vertane Chance.

Abschließend: Die Grünen haben in ihrer Vorstellung einer Rundfunk- und Fernsehwelt Österreichs immer drei Säulen im Vordergrund, wobei eine auch von dieser Bun­desregierung systematisch nicht gesehen wird, das ist der freie und nichtkommerzielle Bereich, neben dem öffentlich-rechtlichen, neben dem kommerziellen Bereich also die­ser nichtkommerzielle, freie vor allem Radiobereich, der im Moment nach wie vor bei der Finanzierung große Schwierigkeiten hat und der unserer Meinung nach unver­zichtbare dritte Säule einer Medienwelt in Österreich wäre.

Wir könnten also wieder einmal die Diskussion über diese Neugestaltung der öster­reichischen Medienlandschaft aufnehmen. Für Grüne unverzichtbar ist eben diese dritte Säule. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

18.50


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abge­ordneter Dipl.-Ing. Mag. Regler. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


18.50.53

Abgeordneter Dipl.-Ing. Mag. Roderich Regler (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Staats­sekretär! Hohes Haus! Frau Dr. Glawischnig hat, ebenso wie ihre KollegInnen im Ausschuss, wieder darauf hingewiesen, dass wir die Chance hätten wahrnehmen sollen, bei einer Novelle, die wir machen müssen, auch die Unabhängigkeit und die Weisungsfreiheit sicherzustellen.

Sie haben vorhin gehört, dass genauso wie seinerzeit beim Beschluss über das Gesetz die SPÖ nicht mitgegangen ist, und für mich war sehr interessant, was Kollege Dr. Cap im Ausschuss gesagt hat. Er hat gesagt, wir waren damals dagegen, denn die Behörde wäre nur „scheinunabhängig“ geworden. Und auf die Nachfrage, was „scheinunab-


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