wie es jetzt ist, bei weniger Privaten zu bleiben, als mehr Konkurrenz zu schaffen und dort, wo nichts zu verdienen ist, noch einen Betrieb hineinzusetzen und damit gleichzeitig den Verlust des Unternehmens in Aussicht zu stellen.
Wir wollen gesunde Privatradiobereiche, gesunde Privat-TV-Bereiche und auch einen ORF, der seiner Aufgabe, die das Gesetz für ihn vorsieht, selbstverständlich nachkommen muss. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
18.45
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Staatssekretär Morak. – Herr Staatssekretär, bitte.
18.45
Staatssekretär
im Bundeskanzleramt Franz Morak: Frau Präsidentin! Meine Damen und
Herren! Ich danke für die sachlichen Beiträge, die hier in diesem Hohen Haus im Grunde für die Medien
getätigt worden sind. Ich danke vor
allem auch dem Abgeordneten Prähauser für die aufgeworfenen Fragen. Dazu nur
eine Antwort: Cross-Promotion ist dem ORF selbstverständlich verboten:
§ 13 Abs. 9 neues ORF-Gesetz.
Zum „Husch-Pfusch-Gesetz“: weder Husch noch Pfusch. Herr Abgeordneter
Wittmann, Sie wissen ganz genau, wie zweckorientiert und akribisch die Beamten im BKA bei der Gesetzwerdung,
vor allem bei der Mediengesetzgebung vorgehen, einfach deswegen, weil sie
darum wissen, wie sensibel die Materie ist.
Ich meine, das Urteil des Verfassungsgerichtshofs hat diese Arbeit auch
bestätigt, denn mit dem Erkenntnis hat der Verfassungsgerichtshof das System
der Finanzierung durch die Marktteilnehmer nicht prinzipiell in Frage gestellt,
was ja angestrebt worden ist, sondern in seinen wesentlichen Grundzügen
bestätigt. So hatte der VfGH insbesondere keine Bedenken gegen die Bemessung
des Finanzierungsbeitrags nach dem jeweiligen Umsatz des Beitragspflichtigen.
Zweitens zum Personal – lassen Sie mich noch kurz darauf eingehen.
Selbstverständlich unterliegt die Aufnahme des Personals der Kontrolle des
Aufsichtsrats der RTR. Es gibt nach diesem neuen Gesetz selbstverständlich auch
ein Stellungnahmerecht der Betriebe zum Budget. Selbstverständlich unterliegt
das auch der Ministerverantwortung und selbstverständlich auch dem Fragerecht
beziehungsweise der Kontrolle des Parlaments.
Einen Vergleich möchte ich hier noch anstellen, einfach deswegen, weil er die Diskussion versachlicht. Wir haben uns angeschaut, wie die anderen Medienbehörden ausschauen, welchen Personalaufwand, welchen Kostenaufwand sie haben. In einem vergleichbaren Land wie Finnland beträgt der Kostenaufwand für die Medienbehörde 25 Millionen €, die dänische NITA verfügt über ein Budget von 31,2 Millionen € und die schwedische PTS budgetiert einen Aufwand von 22,9 Millionen €. Stellen Sie bitte auch noch in Rechnung, dass die Aufgaben für diese Medienbehörden selbstverständlich gewachsen sind, vor allem durch die Digitalisierung und alles, was damit zusammenhängt. Der Aufwand ist auch dadurch gerechtfertigt, dass wir endlich in die europäische Normalität gekommen sind, denn Österreich war im Jahr 2000 das einzige Land in Europa, das noch keine Medienbehörde hatte und sich diesem Thema nicht professionell, marktbeobachtend genähert hat. – In diesem Sinne danke ich Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
18.48
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Glawischnig. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.