Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 99. Sitzung / Seite 181

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Finanzierung nur einseitig gesichert wurde. Das ist auch mit der Novelle behoben worden, und dass wir das mit 25 : 75 aufgeteilt haben, das finde ich unterstützenswert. Schauen wir uns das einmal an. Dieses Gesetz gehört unterstützt, wir werden auf alle Fälle zustimmen.

Ich hoffe, die Sozialdemokraten nehmen sich ein Herz und unterstützen damit auch indirekt den Konsumenten und den freien Wettbewerb, und dann ist allen gedient. Ich denke, das macht Sinn. Also bitte, Herr Abgeordneter Marizzi, überlegen Sie es sich! Lesen Sie noch einmal nach und unterstützen Sie dieses Gesetz. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

18.41


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Prähauser. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.

 


18.41.13

Abgeordneter Stefan Prähauser (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Das Regulierungsgesetz dieser Medienbehörde ist ja nicht das erste Mal im Plenum, um novelliert zu werden. Wir haben natürlich, so ehrlich muss man sein, am Beginn des Privatradios nicht aller Fraktionen Liebe für dieses Vorhaben gewinnen können. Das Gesetz ist dann so gestaltet worden, dass man auf der einen Seite dem ORF nicht wehtun wollte, auf der anderen Seite Privat­radios zwar zulassen wollte, aber letztendlich doch auch wissen wollte, wer sie dann betreiben wird. So hat das Gesetz dann auch ausgeschaut. Hier, und das muss man schon sagen, hat die Regulierungsbehörde dazu beigetragen, dass das ein Instrumen­tarium geworden ist, das auch für die Privatradiobetreiber eine entsprechende Unter­stützung in ihren Belangen geworden ist. Man darf das ohne weiteres wertneutral sagen.

Meine Damen und Herren! Es ist natürlich so, dass die Bedingungen unterschiedlich sind. Wenn der ORF Pflichtbeiträge kassieren und auch Werbungsaufkommen lukrieren kann, ist das eine andere Voraussetzung, ebenso wenn ich für meine Telekomleistungen Beträge einfordern kann, als Privatradiobetreiber aber ausschließ­lich von der Werbung lebe. Daher muss man auch in Zukunft schauen, ob hier gerecht vorgegangen wird, um die Medienvielfalt auch in Zukunft erhalten zu können.

Wir haben nichts davon, wenn eine Unzahl vergebener Frequenzen letztendlich dazu führt, dass es nur mehr drei, vier Privatradiobetreiber gibt. Es sollte vielmehr so sein, wie der ursprüngliche Gedanke war: Man sollte verschiedensten Bevölkerungs­be­reichen die Möglichkeit geben, sich über Rundfunk zu artikulieren, und man sollte ihnen das Leben dabei so angenehm wie möglich gestalten. Die Medienbehörde tut bereits ihren Teil dazu – Herr Staatssekretär, das möchte man auch dankend anerkennen –, aber die Politik ist nach wie vor gefordert, hier Obacht zu geben, dass ausgewogene Wettbewerbsmöglichkeiten bestehen bleiben.

Wenn es Privatradios verboten ist, im ORF Werbung zu betreiben, Privatradiowerbung auch vom ORF nicht angenommen wird, so frage ich mich, warum Ö1, Ö2, Ö3 im Fernsehen Werbung betreiben dürfen. Wir haben auch Privatfernsehen zugelassen. In Salzburg gibt es einen TV-Sender, der um halb acht Uhr abends, also um 19.30 Uhr, nicht in der Lage ist zu senden, weil in der Stadt Salzburg eine Frequenz für ober­österreichisches Fernsehen in Anspruch genommen wird, auf der aber zu diesem Zeitpunkt kein Bild erscheint. Hier wäre es für die Behörde auch wichtig einzuschreiten, nachzuschauen, ob der ORF die Frequenzen braucht, die er nutzt beziehungsweise auf Eis legt, oder ob man nicht vielmehr den schon vorhandenen Radiobetreibern die Chance geben sollte, ihr Programm zu erweitern, sodass es mehr Menschen möglich wird, es in Anspruch zu nehmen, also diese Sender auch zu hören. Es ist besser, so


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