denn es ist irgendwie blöd, wenn man gerade eine Urabstimmung macht, aber im Gesetzentwurf schon steht, was herauskommen soll. Macht ja nichts. Das Ergebnis hat dann auch noch zusammengepasst, es ist sich wunderbar ausgegangen.
Es war auch eine nicht unoriginelle Abstimmung. Dort hat man nämlich mit seinen persönlichen Daten abgestimmt. Die hatten nicht nur alle Lehrer, sondern auch alle Direktoren. Also ich hoffe, dass wirklich nur die entsprechenden Lehrer ihre Stimme abgegeben haben und nicht eine Massenabstimmung stattgefunden hat. Im Übrigen war es auch keine geheime Abstimmung. Es hat die Lehrer auch besonders „gefreut“, dass man bei der Urabstimmung nachvollziehen konnte, wer über das Internet eigentlich für was abgestimmt hat, denn wenn man seine Daten ... (Abg. Neugebauer: Das ist absolut falsch!) – Nein, das glaube ich nicht, dass das falsch ist, darüber habe ich mich relativ genau informiert. Erklären Sie mir bitte, wie das nicht nachvollziehbar ist, wenn ich bei einer Internet-Abstimmung meine persönlichen Daten eingebe und mit diesen Daten zu einer Abstimmung komme. Dass das nicht nachvollziehbar sein soll, zumindest wenn man es will, würde ich gern erklärt haben. Also das war nachvollziehbar.
Gut, also es gibt ein wunderbares Ergebnis. Jetzt machen wir das LDG. Es gab auch noch ein Zuckerl dabei. Das Zuckerl hat geheißen: Jetzt auch Klassenvorstandsentschädigung für PflichtschullehrerInnen, was der Hälfte im AHS-Bereich entspricht, also halbes Zuckerl sozusagen, die anderen bekommen doppelt so viel.
Dann gibt es noch das Argument, die bekommen eine Abschlagstunde. Ja, das stimmt auch. Das stimmt dann nur mit dem Pflichtschul- und Hauptschullehrer nicht überein. Das war ja damals originell, denn die Urabstimmung, die es damals gegeben hat, ist im Gesetz doppelt berücksichtigt worden, und es hätte eine Variante gegeben, was in Kraft getreten wäre, wenn sie damals gegen das LDG gestimmt hätten. Das ist nur nie in Kraft getreten.
Das Interessante daran war, dass damals die Klassenvorstandsentschädigung 115 € betragen hätte und jetzt bekommen sie 70 €. Das heißt, das sind 45 € für die Hauptschullehrer weniger als das, was vor vier Jahren gewesen wäre, also auch nur bedingt interessant.
Jetzt sage ich Ihnen aber zum Schluss, abgesehen von der Vorgangsweise, ich finde, dass dieses LDG neu auch alles andere als ein so genanntes leistungsorientiertes Dienstrecht ist. Was passiert denn jetzt? – Dieser berühmte C-Topf, der geschaffen worden ist, wo niemand genau weiß, was dort eigentlich drinnen ist, wie es eingerechnet wird, dass man den mit diversen Tätigkeiten füllen muss, die man in der Schule macht, geht eindeutig davon weg, dass man auch unterschiedliche Voraussetzungen der LehrerInnen entsprechend honoriert.
Wenn man sagt, dass Förderunterricht wichtig ist, dann wird es in Zukunft nicht damit gehen, dass man sagt: Ja, bei LehrerInnen schreibt man dann den Topf C hinein, sie füllen sozusagen einen Teil ihrer Dienstzeit mit Förderunterricht. Das ist eine „großartige“ Motivation dafür. Man gibt Förderunterricht, die einen machen es, die anderen machen es nicht. Beide bekommen das Gleiche.
Wenn man einen Förderunterricht wahrnimmt, dann muss das wohl auch entlohnt werden. Und wenn man so tut, als wäre das leistungsorientiert, dann würde das im Lehrerbereich letztlich heißen: Gesamtsumme und Wegkommen von diesen Lehrverpflichtungen. Dann frage ich aber schon, ob es nicht einen Unterschied macht, ob man einen Sprachgegenstand unterrichtet oder ob man vielleicht so etwas wie Leibesübungen unterrichtet, wo man wirklich sagen kann, das ist leistungsorientiert, wenn beide – jetzt orientierungsmäßig gedacht – die gleiche Anzahl an Unterrichtsstunden haben.