Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 99. Sitzung / Seite 222

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den. Erst wenn man vier Anlagen dieses Riesentyps nebeneinander aufstellt, ist ein vereinfachtes Verfahren durchzuführen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Wenn Genehmigungsverfahren ohne Einbeziehung der Anrainer durchgeführt werden, dann verstehe ich die Aggression, die zur Bildung vieler Bürgerinitiativen gegen Windkraftanlagen geführt hat. Damit wird das Image der Windkraft als wirklich tolle erneuerbare Energieform nachhaltig beschädigt. Das finde ich wirklich schade.

Zum Zweiten, zu den Tiermastbetrieben, in Kürze: Es ist bekannt, dass die Land- und Forstwirtschaft von den Regelungen der Gewerbeordnung und den darin enthaltenen Genehmigungsverfahren-Vorschriften weitgehend ausgenommen ist. So ist beispielsweise für die Errichtung und Erweiterung von Stallungen von Tiermast­betrieben, die nicht dem UVP-Gesetz 2000 unterliegen, oft nur ein baurechtliches Verfahren notwendig.

Im Bauverfahren – das wissen wir auch – werden die Umweltauswirkungen des land­wirtschaftlichen Vorhabens auf Luft, Wasser und Boden aber nur unzureichend berück­sichtigt.

Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Es ist mittlerweile nachgewiesen, dass die Abluft von Ställen in unmittelbarer Umgebung zu nachhaltigen gesundheitlichen Schädigungen führen kann. Aus neueren wissenschaftlichen Untersuchungen ist mittlerweile auch ableitbar, dass die Abluft aus Intensivtierhaltung ein möglicher Verbreitungspfad für die Übertragung antibiotikaresistenter gesundheitsschädlicher Bakterien ist.

Ich werde Ihnen diese Untersuchungen gerne zur Verfügung stellen, wenn Sie mir keinen Glauben schenken. Ich fordere deshalb die Wiedereinführung der Schwellen­werte zur Durchführung einer richtigen UVP für Tiermastbetriebe, wie sie bereits bis zum Jahr 1999 in Kraft war. (Beifall bei der SPÖ.)

21.03


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Hornek. – Bitte.

 


21.03.30

Abgeordneter Erwin Hornek (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kollegen und Kolleginnen Abgeordnete! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das UVP-Gesetz ist eine tragende Säule der österreichischen Umweltpolitik und hat den großen Vorteil, dass bei Großprojekten ein einziges konzentriertes Genehmigungs­verfahren durchgeführt wird.

Durch die Novelle 2005 wird das UVP-Gesetz flexibler und noch effizienter gestaltet. Um zum Beispiel Vereinbarungen mit internationalen Organisationen für Großve­ranstaltungen rascher abwickeln zu können, war die Novelle 2005 unabdingbar not­wendig.

Der Antrag des Abgeordneten Heinzl geht am Kern der Aufgabenstellung zur Gänze vorbei und ist in sich widersprüchlich. (Zwischenruf des Abg. Heinzl.) Ich werde Ihnen das noch an konkreten Beispielen vor Augen führen.

Kollege Heinzl versucht – so wie das anscheinend bedauerlicherweise zur Tradition wird – einfach wieder nur, auf die Bauern hinzuhauen. Ich werde Ihnen an ganz konkreten Beispielen vor Augen führen, was in Österreich bezüglich der UVP üblich ist, wie niedrig die Schwellenwerte sind, auch im Vergleich zu unserem Nachbarland, dem rot-grün geführten Deutschland.

 


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