Nationalrat, XXII.GPStenographisches Protokoll101. Sitzung / Seite 158

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Frau Ministerin! Ich darf Sie ersuchen, das zu korrigieren und in der Regierung Verant­wortung dafür zu übernehmen, sodass man dieses Deserteur-Problem endlich been­den kann.

Ein Letztes noch – Frau Kollegin Fekter, ich weiß nicht, was Sie dann in Ihrer Rede sa­gen werden –: Die SPÖ hat zur eingetragenen Partnerschaft, nachdem Herr Präsident Khol und Sie, Frau Kollegin Fekter, lange Zeit hier gebremst haben, einen Vorschlag unterbreitet, wie es diesbezüglich weitergehen kann, der ja beachtet worden ist. ÖVP-Klubchef Drexler – ich bin gleich am Ende meiner Ausführungen angelangt – hat sich vehement dahinter gestellt.

Ich darf Sie ersuchen, Frau Kollegin Fekter, geben Sie auch hier der Vernunft eine Chance, lassen Sie uns diesen Weg weitergehen, damit sich endlich einmal irgendwo etwas Vernünftiges entwickelt! – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

18.18


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächste Rednerin zum Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Fekter. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 7 Minuten. – Bitte.

 


18.18.36

Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Frau Ministerin! Angesichts der knappen Redezeit unserer Fraktion und da noch mehrere Kollegen Redezeit haben wollen, werde ich mich zum Budget ganz kurz fassen. Es stellt ja eine Fortschreibung der Zahlen vom Vorjahr dar, aber gegenüber dem Jahr 2004 haben wir im Justizbudget ein Plus von 11,54 Prozent, und das ist sehr erfreulich.

Der Reformwille und auch das Reformtempo sind ungebrochen. Wir haben bereits zwei Ausschüsse fixiert: einen im April und einen im Juni, wo wieder ein relativ umfangrei­ches Reformpaket zur Beschlussfassung anstehen wird.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich diese generelle Debatte zum Justizbereich dazu nützen, den anderen Fraktionen etwas zu sagen, weil ich da um Konsens ersuche. Wir haben angesichts der tagesaktuellen Debatte mit Sicherheit demnächst die Patientenverfügung zur Behandlung. Es ist das eine Willenserklärung für Behandlung oder Nichtbehandlung für die Zukunft, wenn man sich nicht mehr selbst artikulieren kann.

Selbstverständlich ist der Patientenwille zu berücksichtigen, aber ich glaube, dieses Thema ist ethisch sehr, sehr weit gehend zu betrachten. Ich möchte deshalb hier depo­nieren, dass meine Haltung dazu sehr zurückhaltend und restriktiv ist. (Beifall bei Ab­geordneten der ÖVP.) Der Patientenwille hat nämlich seine Grenze bei der geltenden Rechtsordnung, er kann nicht in Richtung Euthanasie gehen, und der Patient darf vom Arzt nichts Gesetzwidriges verlangen. (Beifall bei der ÖVP.)

Vor allem darf mit der Patientenverfügung kein Instrument geschaffen werden, wo­durch dann plötzlich ein gesellschaftlicher Druck auf kranke Menschen entsteht, den wir heute noch gar nicht absehen können. Dieser Druck könnte ausgeübt werden nach dem Motto: Hast du nicht schon endlich unterschrieben, deine Behandlung kostet ja so viel?!

Kein Dritter darf den Willen des Patienten festlegen, sondern nur er höchstpersönlich. Denken Sie an Olivia, in diesem Fall wollte man für das Kind die Nicht-Behandlung erreichen.

Der Willensbildung müssen ärztliche Beratung, aber auch rechtliche Aufklärung über die Rechtsfolgen vorausgehen. Es muss selbstverständlich befristet und jederzeit ab­änderbar sein. Weiters spreche ich mich für besondere Formvorschriften aus. Ich plä-


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