Nationalrat, XXII.GPStenographisches Protokoll101. Sitzung / Seite 162

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Abgeordnete, die Initiative, für die Deserteure ein Gesetz zu beschließen, in dessen Rahmen ihre Rolle entsprechend gewürdigt wird. Bei Umsetzung und Verfolgung dieses Gedankens kam hervor, dass es ein solches Gesetz seit dem Jahr 1946 bereits gibt. Sie haben sich damit in eine Sackgasse begeben, aus der Sie dadurch heraus­kommen wollen, dass Sie ein Gesetz verlangen, das es schon gibt. Sie verschweigen, dass dieses Gesetz aus 1946 schon existiert.

Sie wollen ein zweites Mal ein bereits bestehendes Gesetz beschließen. Das macht nicht viel Sinn. Das sollte man im Justizbereich nicht einreißen lassen. Das wäre ein Rückschritt in der Rechtskultur.

Ich bedanke mich bei Frau Dr. Fekter für ihren Beitrag zum Thema der Patientenverfü­gung. Das Justizministerium, insbesondere Herr Professor Dr. Kathrein, hat bewiesen, dass man mit diesem Problem sehr sorgfältig umgehen kann, nämlich bei der legis­tischen Formulierung und Beschlussfassung des Heimaufenthaltsgesetzes. Es hat sich jetzt das Gesundheitsministerium – bei allem Respekt muss ich sagen, dort sind die Legisten mit diesen Problemen weniger vertraut und nicht so erfahren – dieser Materie angenommen. Sie sollte wieder ins Justizministerium zurückkehren. Das Justizministe­rium wird das Patientenverfügungsgesetz sehr gut ausarbeiten. Man braucht vielleicht dabei den einen oder anderen Kontakt mit dem Gesundheitsministerium, aber eine federführende Rolle des Gesundheitsministeriums akzeptiere ich als Justizpolitiker in dieser Frage, das sage ich gleich, nicht.

Was das Budget anbelangt, sei auf Folgendes verwiesen: Die Justiz hat zweifellos eine steigende Beanspruchung, aber der Budgetanteil der Justiz – ich bin ein Kritiker der zu geringen Dotierung, zweifellos – am Gesamtbudget ist nach wie vor zirka 1,5 Prozent. Das Budget ist also gemeinsam mit dem Gesamtbudget angestiegen. Natürlich wünscht man sich mehr, insbesondere deshalb, weil die Sicherheit in Österreich zweifellos mehr gefährdet ist als in den Jahren zuvor, und zwar durch die Kriminalität – das können wir nicht bestreiten –, die von Nicht-Österreichern in dieses Land herein­getragen wird. Hier wünschen wir uns zweifellos eine Verbesserung der Budgetzahlen. Es ist erfreulich, dass der Herr Bundeskanzler der Frau Justizministerin zugesichert hat, dass hier Nachverhandlungen stattfinden werden.

Wir brauchen nur einmal einen Blick auf die täglichen Kosten eines Häftlings zu werfen: 1993 waren es noch 53 €, 1998 waren es 70 €, heute sind es bereits 80 €. Die Ausländer, die wir in Österreich in Haft haben, kosten uns insgesamt 114 Millionen € jährlich. Das ist eine ganz gewaltige Summe, die das Justizbudget belastet.

Sie sprechen immer von internationaler und nationaler Solidarität. Ich gebe Ihnen in gewissem Sinne Recht. Aber warum gehen Sie das Problem nicht dort an, wo es hin­gehört? Es gehört eine internationale Vereinbarung geschlossen oder zumindest ange­strebt – das ist ein Appell an die gesamte Bundesregierung, das kann eine Justizminis­terin bestimmt nicht allein machen –, damit Österreich, wenn man so viele Ausländer in den eigenen Gefängnissen hat, endlich eine Entschädigung oder eine Unterstützung von jenen Ländern bekommt, aus denen diese Ausländer letztlich gekommen sind. Es ist nicht zumutbar, dass ein so hoher Anteil des Budgets von uns für den Vollzug ausländischer Häftlinge aufgewendet werden muss.

Ein zweites Problem haben wir, das nicht untergehen sollte, nämlich die Maßnah­menhäftlinge. Das sind die geisteskranken Häftlinge, die längst in die Betreuung des so genannten Gesundheitsministeriums gehörten. Deshalb mein Appell an die Frau Ge­sundheitsministerin, sich nicht im Patientenverfügungsgesetz zu bemühen oder zu probieren, dieses zu gestalten, sondern endlich die geisteskranken Häftlinge, die Pati­enten sind, in die Betreuung ihres Ministeriums zu übernehmen. Es handelt sich um


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