Nationalrat, XXII.GPStenographisches Protokoll101. Sitzung / Seite 163

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eine Budgetposition von 25,3 Millionen €. Diese Maßnahmenhäftlinge gehören in das Gesundheitsministerium, und dort sollten sie auch betreut werden.

Schade, dass der Herr Finanzminister nicht da ist. Es gibt im Justizbereich sicherlich weitere Spar- und Verdienstpotentiale, die nur mit seiner Hilfe und mit Hilfe des Herrn Bundeskanzlers aufgegriffen werden könnten. Vorschläge der Justizpolitik gibt es genug. Wir könnten daran denken, eine internationale Schiedsgerichtsbarkeit in Öster­reich aufzuziehen. Österreich leistet sich allein im Wirtschaftskammerbereich zehn Schiedsgerichte, ineffizient, nicht gut organisiert. Ein einheitliches österreichisches Schiedsgericht unter Einsatz von jungen Anwälten, von jungen Richtern, die alle in­ternational gebildet und ausgebildet sind, würde im Budget eine große Erleichterung bewirken können, weil in den internationalen Schiedsgerichtsverfahren die Höhe der Kostenbeiträge, die von den Parteien geleistet werden müssen, ich muss fast sagen, gleichgültig ist, wenn nur die Entscheidungen relativ rasch und kompetent fallen. Das wäre eine Initiative, ein Appell an den Herrn Finanzminister und an den Herrn Bundes­kanzler. Die Investitionen in die internationale Schiedsgerichtsbarkeit würden das Justizbudget zweifellos entlasten.

Noch einmal komme ich auf ein Projekt zurück, das aus mir unverständlichen Gründen vom Herrn Finanzminister und vom Herrn Bundeskanzler nicht aufgegriffen wird. Es lässt sich eine ganz einfache Rechnung anstellen: Wenn wir die Verfahren, insbeson­dere jene, die konkursreife Firmen führen, verkürzen, dann können wir der Volkswirt­schaft – diese Berechnung hat der Kreditschutzverband angestellt – 1 Milliarde € er­sparen. Nur durch die Verkürzung der Verfahren kommt es zu einer Verminderung der Vermögensverschleuderung, weil diese Firmen auf Kosten der Substanz ihres Vermö­gens die Verfahren verschleppen können.

Dazu benötigt man nicht mehr als 10 bis 15 Millionen € Investment an Personal. 10 bis 15 Millionen € stehen einer Verbesserung der Vermögenssituation in Österreich in der Größenordnung von 1 Milliarde € gegenüber – eine solide, ordentliche Rechnung. Nochmals mein Appell an den Herrn Bundeskanzler und den Herrn Finanzminister, hier nicht untätig zu bleiben.

Und ein Drittes: Es gibt noch viel mehr Sparpotentiale, aber eines muss ich sagen: Die Finanz hat einen Vollstreckungsdienst mit 450 Beamten. Auch die Justiz hat einen Voll­streckungsdienst. Es gibt ein Angebot der Justiz an den Herrn Finanzminister, diese Vollstreckungsdienste zusammenzulegen, mit der Garantieerklärung des Justizministe­riums, dass die Hälfte der Beamten im Bereich des Vollstreckungsdienstes der Finanz dadurch eingespart werden könnte. Wieder von mir der Appell an den Herrn Finanzmi­nister, nicht untätig zu bleiben, zusammenzuarbeiten und diesen Vollstreckungsdienst der Finanz mit jenem der Justiz zusammenzulegen. Das wäre ein Fortschritt. Es gäbe noch viele andere Bereiche. Man muss nur zusammenarbeiten, die Frau Justizministe­rin kann das nicht allein machen, da muss der Gesamtwille der Bundesregierung akti­viert werden. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

18.40


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es hat sich nun Frau Bundesministerin Mag. Miklautsch zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Ministerin.

 


18.40.43

Bundesministerin für Justiz Mag. Karin Miklautsch: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren des Hohen Hauses! Ich möchte ganz kurz einmal zu meinem Budget ausführen, dass das Justizbudget, wie jedes Budget, natürlich ein Kompromiss ist. Ich meine, darüber sind wir uns ganz im Klaren. Jedes Budget wird ausverhandelt, und selbstverständlich sind auch wir vom Justizressort mit höheren


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