Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 102. Sitzung / Seite 158

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17.53.04

Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Ich möchte in meinem Redebeitrag auf die Kapitel Lebensmittelangelegenheiten, Veterinärwesen und Gen­technologie eingehen.

Wir haben hier vor kurzem ein neues Gesetz diskutiert, das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz. Wir haben auch an Sie, Frau Bundesministerin, eine Frage gestellt hinsichtlich der notwendigen zusätzlichen Dotierungen, die sich aus diesem neuen Gesetz ergeben, um die Zielsetzung der Prozesskontrolle, der durch­gängigen Kontrolle vom Feld bis zum Regal auch sicherzustellen.

Ich zitiere jetzt aus Ihrer Antwort, die schriftlich vorliegt, Frau Bundesministerin. Darin sagen Sie wörtlich:

Der Budgetvoranschlag 2006 sieht 48 100 € für die Lebensmittelkontrolle und den Ver­braucherschutz vor. (Vorsorgeprinzip Artikel 7 und Rückverfolgbarkeit Artikel 18 der Verordnung EG Nr. 178/2002 verursachen dem Bund keine zusätzlichen Kosten.) – Zitatende.

Frau Bundesministerin, das ist eine Art und Weise, mit den zukünftigen Heraus­forderungen umzugehen, die für uns unglaublich ist! Das kann in der Sache mehrfach nicht stimmen!

Punkt eins: Das ist wahrscheinlich nur ein Tippfehler Ihres Mitarbeiters im Ministerium, es sind natürlich nicht 48 100 €, sondern 481 000 €. – Okay, das kann vorkommen. Aber dass das Vorsorgeprinzip und die Überprüfung der Rückverfolgbarkeit in allen Bereichen der Lebensmittelsicherheit erhöhte Anstrengungen erfordern, das wissen alle Experten, und das wissen vor allem auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit. Diese haben mit der Umstruk­turierungspolitik, die diese Bundesregierung zu verantworten hat, seit Jahren zu kämp­fen, und zwar zu kämpfen damit, dass sie in dem Dilemma stecken, einerseits nach privatwirtschaftlichen Richtlinien und Kriterien vorzugehen und andererseits nach wie vor hoheitliche Aufgaben abdecken zu müssen.

Diesen Spagat – das besagt auch der Rechnungshofbericht, das ist keine Neuigkeit – kann man mit diesen Basisfinanzierungen, die Sie ursprünglich vorgesehen haben, nicht schaffen.

Sie haben auch in den Jahren 2005 und 2006 zusätzliche Mittel vorgesehen, aber aus unserer Sicht ist die Sache selbst unausgegoren, und es wäre dringend erforderlich, eine Korrektur vorzunehmen, sowohl was die Struktur als auch die Dotierung betrifft. (Beifall bei den Grünen.)

Ich möchte Ihnen in diesem Zusammenhang ein konkretes Anliegen, das mir zuge­spielt wurde, nahe bringen: Derzeit steht die Zulassung von Streptomycin, ein Antibio­tikum im Bereich der Bekämpfung des Feuerbrandes, offensichtlich in der Landwirt­schaft wieder vor der Tür. Das soll über die Agentur für Gesundheit und Ernährungs­sicherheit in den nächsten Tagen – der zuständige Mitarbeiter schmunzelt schon – durch die Hintertüre möglich werden.

Frau Bundesministerin, im Sinne der Gesundheitsvorsorge wäre diese Vorgangsweise auf jeden Fall zu verhindern. Ich fordere Sie dezidiert auf, zu handeln und zu verhindern, dass Streptomycin über den Grenzwert hinaus in Hinkunft vielleicht als Rück­stand auch in Honig, wie das Anfragebeantwortungen durchaus belegen, vorkom­men würde.

Sie sehen an diesem Beispiel, dass die Zuständigkeit von zwei Ministerien, Landwirt­schaftsministerium und Gesundheitsministerium, ein großes Problem ist. Eine aus-


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