Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 102. Sitzung / Seite 159

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schließliche Zuständigkeit des Gesundheitsressorts für das landwirtschaftliche Be­triebs­mittelrecht – das bedeutet Futtermittel, das bedeutet Pestizide – ist eine absolute Notwendigkeit. Da wäre längstens eine entsprechende Änderung notwendig gewesen.

Ich möchte in diesem Zusammenhang auch wieder daran erinnern, dass 368 Mitar­beiterIn­nen derzeit im Bereich der Lebensmittelkontrolle tätig sind. Auch das ist ein grundsätzliches Problem. Der EU-Rechnungshofbericht spricht von einer deutlichen Unterbesetzung, von langen Probendurchlaufzeiten et cetera.

Wenn Sie sich dieses Budget anschauen, dann bemerken Sie, dass keine Maßnahmen gesetzt sind, damit die Effizienz verbessert wird, damit die zusätzlichen Aufgaben auch erfüllt werden können.

Frau Bundesministerin, Folgendes möchte ich auch noch anreißen, nämlich die Frage des Vorsorgeprinzips im Kontext der Gentechnikpolitik der Europäischen Union. Was haben Sie bisher getan, Frau Bundesministerin, damit zum Beispiel EU-Kommissar Markos Kyprianou, der jetzt dafür zuständig ist, die Anliegen der gentechnikfreien Regionen Österreichs aufgreift? – Diese Anliegen sollten in die Kommission weiter getragen werden, damit wir im Sinne einer langfristigen Gesundheitsvorsorge, eines langfristigen Verbraucherschutzes sicherstellen können, dass Saatgut weiterhin unter den Gesichtspunkten von Gentechnikfreiheit erzeugt werden kann, dass auch endlich eine Bundesrahmenrichtlinie im Sinne eines Gentechnikvorsorgegesetzes vorgelegt wird. Auch das ist eine wichtige Fragestellung. Noch dazu hat Kommissarin Fischer Boel gemeint, dass die Europäische Kommission diesbezüglich neue Vorschläge machen wird.

Ich kann Ihnen auch nicht ersparen, darauf hinzuweisen, dass das Gentechnikgesetz, das Sie zu verantworten haben, völlig unzureichende Haftungsregelungen enthält. Das ist leider so, auch wenn Sie immer wieder das Gegenteil behauptet haben. Wenn Landwirte bei Gentechnikverunreinigungen nicht einmal sofort einen Haftungsanspruch geltend machen können und vorher zu einem Schiedsgericht gehen müssen, dann ist das eine Vorgangsweise, die nicht tolerierbar ist und die auf lange Sicht zum Schaden der gentechnikfreien Regionen in Österreich führen kann.

Ich möchte aber nicht verhehlen, dass es auch einige positive Aspekte hinsichtlich der Forschungstätigkeit in Ihrem Ressort gibt. Ein Punkt ist, dass Sie endlich auch Mittel bereitstellen, um die langfristigen GVO-Wirkungen durch Fütterungsversuche mit Bt-Mais zu überprüfen – es laufen da Projekte. Und es wird auch das toxische Potenzial von GVO-Produkten, insbesondere Proteinen behandelt.

Summa summarum, Frau Bundesministerin: Die grundsätzliche Neuausrichtung der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit wäre notwendig, ein Ende des Umstrukturierungsprozesses, der nämlich derzeit in eine falsche Richtung läuft, wäre zu stoppen und eine ausreichende Dotierung wäre sicherzustellen.

Im Sinne des Vorsorgegesetzes und des Vorsorgeprinzips können wir diesem Budget­kapitel auf jeden Fall nicht unsere Zustimmung geben. – Danke. (Beifall bei den Grü­nen.)

18.00

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Höllerer. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


18.00.38

Abgeordnete Anna Höllerer (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundes­minis­terin! Ich möchte wieder auf das Budget für Frauenangelegenheiten zurückkom­men und auf die Ausführungen einiger Kolleginnen und Kollegen replizieren.

 


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