Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 103. Sitzung / Seite 58

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Auf Grund seines Umfanges lasse ich ihn gemäß § 53 Abs. 4 GOG vervielfältigen und verteilen. Er ist natürlich auch genügend unterstützt, steht mit in Verhandlung und wird dem Stenographischen Protokoll beigedruckt werden.

Der Antrag hat folgenden Wortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Schultes, Scheuch, Gradwohl, Pirklhuber und Kollegen betreffend Reform der EU-Zuckermarktordnung, eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (830 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2006 (Bundesfinanzgesetz 2006 - BFG 2006) samt Anlagen (840 d.B.); Kapitel Landwirtschaft

Die Europäische Kommission hat Reformvorschläge für den Zuckersektor vorgelegt, die folgende wesentliche Punkte beinhalten (Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament, KOM (2004) 499 endg.):

Eine in zwei Stufen erfolgende deutliche Kürzung des institutionellen Stützungspreises für EU-Zucker bei gleichzeitiger Abschaffung der Intervention und Einführung eines Referenzpreises.

Einführung eines teilweisen Ausgleichs für die Zuckerrübenerzeuger in Form einer produktionsentkoppelten Direktzahlung.

Vereinfachung der derzeitigen Quotenregelung durch Zusammenlegung der A- und der B-Quote zu nur noch einer Quote, sowie Kürzung dieser Quote.

Umstrukturierung des EU-Zuckersektors durch Eröffnung der Möglichkeiten zur Quo­tenübertragung zwischen Mitgliedstaaten und Einführung einer Restrukturierungs­beihilfe für die Umstellung von Zuckerfabriken, um die notwendigen Anpassungen zu erleichtern.

Darüber hinaus sollen die Vorschläge eine Grundlage bilden, um mit den Entwicklungs­ländern einen Dialog aufzunehmen, bei dem geprüft wird, auf welche Weise die EU einen Beitrag zu den erforderlichen Anpassungen der Zuckererzeugung in den AKP-Staaten (Afrika, Karibik und Pazifikraum) und in Indien liefern kann. Zu berücksichtigen sind auch die Ergebnisse der Doha-Runde der Welthandelsorganisation sowie die Anfechtung von Teilen der derzeitigen Zuckermarktordnung (C-Zucker) in einem Panel der WTO.

Der von der Europäischen Kommission Mitte 2004 vorgelegte Vorschlag sieht vor allem drastische Preis- und Quotensenkungen vor, die aus österreichischer Sicht so weder sinnvoll noch notwendig sind.

Im Gegenteil: in ihrer aktuellen Fassung stellen sie die nachhaltige und ausgewogene Entwicklung der europäischen Zuckerwirtschaft fundamental in Frage. Die Produktion würde sich durch das vorgeschlagene System des länderüberschreitenden Quoten­transfers auf wenige Gunstlagen der EU rund um die Verarbeitungsstandorte konzent­rieren, mit bereits heute absehbaren negativen sozialen und ökologischen Folgen. Neben der nicht hinnehmbaren Abbau und Verlagerung von Arbeitsplätzen und Produktionsstandorten käme es darüber hinaus durch die Intensivierung der Produk­tion in diesen Gebieten zu negativen ökologischen Auswirkungen in der Fruchtfolge.

Der Reformvorschlag der Kommission sieht im Wesentlichen eine Senkung der Garan­tiepreise um ein Drittel, die stufenweise Kürzung der Produktionsquoten um insgesamt 2,8 Mio. t (16 % der derzeitigen Quoten) sowie den länderüberschreitenden Quoten­transfer vor.

 


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