Auf Grund seines Umfanges lasse ich ihn gemäß § 53 Abs. 4 GOG vervielfältigen und verteilen. Er ist natürlich auch genügend unterstützt, steht mit in Verhandlung und wird dem Stenographischen Protokoll beigedruckt werden.
Der Antrag hat folgenden Wortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Schultes, Scheuch,
Gradwohl, Pirklhuber und Kollegen betreffend Reform der EU-Zuckermarktordnung,
eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Budgetausschusses über die
Regierungsvorlage (830 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des
Bundesvoranschlages für das Jahr 2006 (Bundesfinanzgesetz 2006 - BFG 2006) samt
Anlagen (840 d.B.); Kapitel Landwirtschaft
Die Europäische Kommission hat
Reformvorschläge für den Zuckersektor vorgelegt, die folgende wesentliche
Punkte beinhalten (Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische
Parlament, KOM (2004) 499 endg.):
Eine in zwei Stufen erfolgende deutliche
Kürzung des institutionellen Stützungspreises für EU-Zucker bei gleichzeitiger
Abschaffung der Intervention und Einführung eines Referenzpreises.
Einführung eines teilweisen Ausgleichs
für die Zuckerrübenerzeuger in Form einer produktionsentkoppelten
Direktzahlung.
Vereinfachung der derzeitigen
Quotenregelung durch Zusammenlegung der A- und der B-Quote zu nur noch einer
Quote, sowie Kürzung dieser Quote.
Umstrukturierung des EU-Zuckersektors
durch Eröffnung der Möglichkeiten zur Quotenübertragung zwischen
Mitgliedstaaten und Einführung einer Restrukturierungsbeihilfe für die
Umstellung von Zuckerfabriken, um die notwendigen Anpassungen zu erleichtern.
Darüber hinaus sollen die Vorschläge
eine Grundlage bilden, um mit den Entwicklungsländern einen Dialog
aufzunehmen, bei dem geprüft wird, auf welche Weise die EU einen Beitrag zu den
erforderlichen Anpassungen der Zuckererzeugung in den AKP-Staaten (Afrika,
Karibik und Pazifikraum) und in Indien liefern kann. Zu berücksichtigen sind
auch die Ergebnisse der Doha-Runde der Welthandelsorganisation sowie die Anfechtung
von Teilen der derzeitigen Zuckermarktordnung (C-Zucker) in einem Panel der
WTO.
Der von der Europäischen Kommission
Mitte 2004 vorgelegte Vorschlag sieht vor allem drastische Preis- und
Quotensenkungen vor, die aus österreichischer Sicht so weder sinnvoll noch
notwendig sind.
Im Gegenteil: in ihrer aktuellen Fassung
stellen sie die nachhaltige und ausgewogene Entwicklung der europäischen
Zuckerwirtschaft fundamental in Frage. Die Produktion würde sich durch das
vorgeschlagene System des länderüberschreitenden Quotentransfers auf wenige
Gunstlagen der EU rund um die Verarbeitungsstandorte konzentrieren, mit
bereits heute absehbaren negativen sozialen und ökologischen Folgen. Neben der
nicht hinnehmbaren Abbau und Verlagerung von Arbeitsplätzen und Produktionsstandorten
käme es darüber hinaus durch die Intensivierung der Produktion in diesen
Gebieten zu negativen ökologischen Auswirkungen in der Fruchtfolge.
Der Reformvorschlag der Kommission sieht
im Wesentlichen eine Senkung der Garantiepreise um ein Drittel, die
stufenweise Kürzung der Produktionsquoten um insgesamt 2,8 Mio. t (16 % der
derzeitigen Quoten) sowie den länderüberschreitenden Quotentransfer vor.