Übergangsfrist bis 2019, die ihnen
Exporte in die EU zu einem angemessenen und vorhersehbaren Preis erlauben.
Wenn die Zuckererzeugung eine
vernünftige Perspektive sowohl für die europäischen Bäuerinnen, Bauern,
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch in den Entwicklungsländern bieten
soll, dann müssen regionalwirtschaftliche und ökologische Aspekte bei der Wahl
der Steuerungsinstrumente eine zentrale Rolle spielen.
Nur bei präferentieller Gewährung von
Zolltarifquoten können entsprechend des bestehenden WTO-Rechts Auflagen
hinsichtlich ökologischer bzw. sozialer Mindeststandards auferlegt werden.
Sowohl von den Befürwortern des Status
Quo als auch von den Anhängern einer Liberalisierung des Marktes wird meist als
Hauptargument für jeweilige Zuckermarktordnungs- Reformvorschläge das Argument
der Armutsbekämpfung in den Entwicklungsländern herangezogen. Dabei zu
berücksichtigen ist jedoch, dass Zuckerrohr in vielen Entwicklungsländern ein
Anbauprodukt der Plantagenwirtschaft oder allenfalls einiger feudaler
Großbetriebe ist. Auch ist die Zuckerwirtschaft mit der Restwirtschaft gering
verflochten und gibt daher nur schwache, wenig breitenwirksame Wachstumsimpulse
an die Volkswirtschaft weiter. Mehr Zuckerexporte bedeuten auch, dass bestes
potentielles Ackerland für den Zuckerrohranbau umgewidmet wird, das auch für
kleinbäuerliche Nahrungsmittelproduktion genutzt werden könnte.
Jede Begründung mit der Armutsbekämpfung
ist auch daran zu messen, ob die Handelsmaßnahme einen effektiven Beitrag zur
Verbesserung der zum großen Teil katastrophalen Arbeitsbedingungen der
Zuckerrohrarbeiterinnen und -arbeiter in den Entwicklungsländern leisten kann.
Weiters ist festzuhalten, dass die von
der Kommission geplante Senkung der Preise und Quoten für die Akteure des Zuckersektors,
das sind die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie die
ZuckerrübenerzeugerInnen, erhebliche Einkommens- bzw. Arbeitsplatzverluste
bedeuten wird, ohne dass sich voraussichtlich echte Vorteile für die
Verbraucher ergeben, was übrigens auch bei früheren Reformen der Fall war, bei
denen sich die Preissenkung für die Rohstoffe nicht in einer Senkung der
Verbraucherpreise niedergeschlagen hat.
Die Reform der EU-Zuckermarktordnung
muss als Chance genutzt werden, die Zuckermarktordnung wieder auf ihre
ursprüngliche Aufgabe, den Zuckermarkt zu regulieren, zu beschränken. Fairer
Handel braucht eine sozial-ökologische Steuerung der Märkte. Ziel muss es sein,
die Zuckerproduktion als Einkommensquelle ländlicher Regionen in Europa zu
erhalten und den Entwicklungsländern einen fairen Zugang zu den europäischen
Märkten zu eröffnen. Mit der Regelung der Importe nach ökologischen und sozialen
Standards soll dafür gesorgt werden, dass die Arbeitsbedingungen der Menschen
und die Landbewirtschaftung nachhaltig verbessert werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen
daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die zuständigen Mitglieder der
Bundesregierung werden ersucht, sich im Zusammenhang mit der Reform der
EU-Zuckermarktordnung für folgende Ziele bzw. Maßnahmen einzusetzen: